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Bundesamt für Verkehr BAV

Verordnung über Lärmsanierung der Eisenbahnen in Kraft

Bern (ots)

Der Bundesrat hat beschlossen, die Verordnung über
die Lärmsanierung der Eisenbahnen auf den 15. Dezember 2001 in Kraft
zu setzen. Damit werden die Ausführungsbestimmungen zum
entsprechenden Bundesgesetz festgelegt, das am 1. Oktober 2000 in
Kraft getreten ist. Das Konzept beinhaltet Massnahmen wie die
Sanierung des Rollmaterials, die Erstellung von Lärmschutzwänden und
den Einbau von Schallschutzfenstern. Die Lärmsanierung kostet 1,85
Mrd. Franken und soll bis zum Jahr 2015 umgesetzt sein.
Reisezugswagen werden mit neuartigen Bremssohlen versehen, die den
Fahrlärm vermindern. Ab 2004 ist die Sanierung der Güterwagen
vorgesehen. Bis 2015 müssen Lärmschutzwände resp. Schallschutzfenster
realisiert sein, wobei die Schallschutzfenster dort eingesetzt werden
sollen, wo die anderen Massnahmen unverhältnismässig sind oder zu
wenig greifen.
Lärmschutzwände sollen in der Regel eine Höhe von zwei Metern ab
Schienenoberkante aufweisen. Auf die Festlegung einer Maximalhöhe
wurde auf Ersuchen der an der Vernehmlassung Beteiligten (Kantone,
politische Parteien, Bahnen, Verbände und weitere betroffene
Organisationen) verzichtet.
Der Bundesrat hat ferner den Emissionsplan gutgeheissen, der auf
der Basis von Verkehrsprognosen für das Jahr 2015 erstellt worden
ist. Er zeigt auf, in welchem Ausmass einzelne Streckenabschnitte
lärmbelastet sind. Die Transitkorridore Gotthard und Lötschberg
verursachen am meisten Lärm, weil sie insbesondere nachts einen
grossen Güterverkehr aufweisen. Deshalb sollen Lärmschutzmassnahmen
zuerst entlang dieser Transitkorridore erstellt werden, anschliessend
aber auch entlang der anderen lärmbelasteten Bahnstrecken.
Das Bundesamt für Verkehr, das die Hauptverantwortung für die
Lärmsanierung trägt, wird die Lärmsituation entlang der
Eisenbahnstrecken mit einem Monitoring überprüfen. So kann die
Verkehrs- bzw. Lärmentwicklung kontinuierlich beobachtet und mit den
Grundlagendaten verglichen werden.

Kontakt:

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

Bundesamt für Verkehr
Kommunikation
Tel. +41 31 322 36 43

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