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Eidg. Institut für Geistiges Eigentum

IGE: Geistiges Eigentum im Internet für alle zugänglich

(ots)

Bern, 26. April 2004. Unter www.ip4all.ch bietet das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) in Bern ab sofort seine auf dem Internet angebotenen Informationen in behindertengerechter Weise an und erfüllt damit die für Bundesbehörden bestehenden gesetzlichen Vorgaben. Gleichzeitig wurden die Bestimmungen im Urheberrecht für die betroffenen Gruppen vereinfacht.

Mit dem anfangs 2004 in Kraft getretenen Bundesgesetz über die 
Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen 
(BehiG) sind die gesetzlichen Grundlagen geschaffen worden, die 
allen Betroffenen das Leben im Alltag einfacher machen sollen. Die 
Bundesbehörden werden dabei besonders in die Pflicht genommen. So 
verlangt beispielsweise Artikel 14 BehiG, dass auf dem Internet 
angebotene Dienstleistungen behinderten Menschen ohne erschwerende 
Bedingungen zugänglich gemacht werden. Diese Forderung ist gut 
nachvollziehbar, unterstützt doch das riesige Informationsangebot 
auf dem Web gerade auch Interessierte mit Sehbehinderungen oder 
motorischen Einschränkungen in ihrer Selbständigkeit.
www.ip4all.ch: Online am Welttag für Geistiges Eigentum
Seit dem 26. April 2004 kann unter der Adresse www.ip4all.ch 
(«Geistiges Eigentum für alle») auf die vollwertige so genannt 
barrierefreie Version von www.ige.ch zugegriffen werden. Die 
Liveschaltung von ip4all.ch wurde gezielt auf den Welttag für 
Geistiges Eigentum gelegt: Damit will das IGE unterstreichen, dass 
die Vorteile der Schutzsysteme für Erfindungen, Marken, Design und 
Urheberrechte allen Menschen zugute kommen und dementsprechend auch 
sämtliche vom IGE auf dem Web publizierten Informationen 
uneingeschränkt zugänglich sein sollen. Im ersten vollzogenen 
Schritt wurden die am meisten besuchten Bereiche der IGE-Website 
weitgehend barrierefrei programmiert. Geplant ist, auf Ende Jahr 
alle Informationen den Richtlinien gemäss Web Accessibility 
Initiative des World Wide Web Consortiums W3C anbieten zu können. 
Und bis Sommer 2005 schliesslich, sollen auch die wichtigsten 
Formulare diesen Normen entsprechen.
Technisch entschlackt
Barrierefrei ist eine Website unter anderem dann, wenn sie von 
sprechenden Internet-Browsern wie beispielsweise JAWS oder IBM Home 
Page Reader interpretiert werden kann. Für eine fehlerfreie 
Interpretation setzen diese Programme eine strikte Einhaltung des 
HTML-Standards ohne Animationen und Scripts voraus. Werden zudem die 
Navigation mit Hyperlinks dargestellt, längere Texte mit 
Sprungmarken versehen, Inhalte von Bildern und Grafiken zusätzlich 
beschrieben sowie die Seiten kontrastreich gestaltet, so sind die 
wichtigsten Voraussetzungen geschaffen.
Gleichzeitige Vereinfachung im Urheberrecht
Die Einholung der Lizenzen bei Verlagen stellte bisher ein 
beträchtliches Hindernis dar, wenn Schriftwerke ohne grossen 
administrativen und finanziellen Aufwand innert nützlicher Frist in 
Formaten angeboten werden sollten, die für sehbehinderte Menschen 
zugänglich sind. Um sofort Abhilfe zu schaffen, wurde auf eine 
Lösung hingewirkt, die es den Behindertenverbänden ermöglichen soll, 
die Lizenzen zentral bei der Verwertungsgesellschaft ProLitteris 
einzuholen. Eine entsprechende Ergänzung in der Verordnung über das 
Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URV) trat am 1. Januar 2004 
in Kraft. Sie ist das Ergebnis einer vom IGE eingesetzten 
Arbeitsgruppe, die sich mit dem Problem des Zugangs zu geschützten 
Werken durch behinderte Menschen beschäftigt hat.
Weitere Auskünfte:
Christian Bock, Mitglied der Direktion (Chief Information Officer)
Direktwahl +41 (0)31 322 48 37

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