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Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)

Weitere Lockerung der Sanktionen gegenüber der Bundesrepublik Jugoslawien

Bern (ots)

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die
Sanktionen der Schweiz gegenüber der Bundesrepublik Jugoslawien
weiter gelockert und die Verordnung über Massnahmen gegenüber der
Bundesrepublik Jugoslawien vom 23. Juni 1999 entsprechend geändert.
Das Embargo für Rüstungsmaterial sowie für Güter, welche zur
internen Repression verwendet werden können, wurde aufgehoben. Der
Transfer von Kriegsmaterial und Dual-use-Gütern in die Bundesrepublik
Jugoslawien untersteht somit wieder vollumfänglich der
Kriegsmaterial- und der Güterkontrollgesetzgebung. Gleichzeitig wurde
die Namensliste in Anhang 2 der Verordnung von gegenwärtig rund 600
Personen auf 13 Personen reduziert. Dieser Anhang führt jene
natürlichen Personen auf, deren Gelder in der Schweiz gesperrt sind
und denen keine Gelder zur Verfügung gestellt werden dürfen. Der neue
Anhang 2 umfasst nun nur noch den ehemaligen Präsidenten Milosevic
und zwölf weitere Personen aus seinem engsten Umfeld. Von der Sperre
dieser Gelder abgesehen sind damit sämtliche Sanktionen gegenüber der
Bundesrepublik Jugoslawien aufgehoben.
Mit dieser Lockerung der Sanktionen setzt die Schweiz
entsprechende frühere Beschlüsse des UNO-Sicherheitsrates sowie der
EU autonom um.
Die Verordnungsänderung tritt am 20. Dezember 2001 in Kraft.

Kontakt:

Othmar Wyss, seco, Strategie und Koordination, Tel. +41/31/324'09'16;
Roland Vock, seco, Exportkontrollen und Sanktionen,
Tel. +41/31/324'07'61.

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