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Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)

Änderung der Waffen-, der Kriegsmaterial-, der Sprengstoff- und der Güterkontrollverordnung

Bern (ots)

Der Bundesrat hat heute beschlossen, das am 22. Juni
2001 vom Parlament verabschiedete Bundesgesetz über die Straffung der
Bundesgesetzgebung über Waffen, Kriegsmaterial, Sprengstoff sowie
zivil und militärisch verwendbarer Güter auf den 1. März 2002 in
Kraft zu setzen. Ebenso hat der Bundesrat die damit verbundenen
Änderungen der Waffen-, Kriegsmaterial-, Sprengstoff- und der
Güterkontrollverordnung verabschiedet. Diese Gesetzes- und
Verordnungsänderungen haben grundsätzlich keine Auswirkungen auf das
bestehende Kontrollniveau. Sie bewirken hingegen eine Entflechtung
der sich überschneidenden Vorschriften. In einigen Berei-chen konnte
die bisherige Bewilligungspflicht eingeschränkt oder sogar aufgehoben
werden. Dies trifft u.a. für die Fabrikationsbewilligungen von
Kriegsmaterial und die Grundbewilligungen für den Handel mit Hand-
und Faustfeuerwaffen zu. Inskünftig wird das seco für sämtliche
Gesuche für die Aus- und Durchfuhr von zivil und militärisch
verwendbaren Gütern zuständig sein. Die bei der Einfuhr der
Bewilligungspflicht unterliegenden Güter fallen fortan in den
Kompetenzbereich des Bundesamtes für Polizei (BAP: Zentralstelle
Waffen und Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik). Durch die
Entflechtung der Kontrollen wird eine bessere Transparenz geschaffen.
Der Vollzug wird durch eine Verminderung von Bewilligungsanträgen
vereinfacht, was eine administrative Entlastung zur Folge hat.
Die Inkraftsetzung der Verordnungsänderungen erfolgt auf den 
1. März 2002.

Kontakt:

Othmar Wyss, seco, Exportkontrollen und Sanktionen
Tel. +41 31 324 09 16

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