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Wettbewerbskommission (Weko)

Weko verbietet Tarifabsprache in der Zusatzversicherung

Bern (ots)

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 1. Oktober
2001 den Tarifvertrag im Kanton Aargau zwischen Krankenversicherern,
ÄrztInnen und den Privatkliniken im Halbprivatbereich untersagt. Der
Vertrag stellt eine Preisabsprache dar, welche den wirksamen
Wettbewerb beseitigt.
Im Kanton Aargau besteht zwischen mehreren Krankenversicherern
(Unimedes, Helsana, Konkordia, CSS sowie andere dem Aargauischen
Krankenkassen-Verband angeschlossene Versicherungen) und
Privatkliniken (Klinik im Schachen, Klinik Sonnenblick, Klinik Villa
im Park, Klinik Schützen Rheinfelden) sowie dem Aargauischen
Ärzteverband ein Vertrag über die Rechnungsstellung gegenüber
Patienten der Halbprivatabteilung in Privatspitälern. Dieser Vertrag
gilt für Versicherte, welche über eine Spitalzusatzversicherung für
die Halbprivatabteilung verfügen und sich in einer
Halbprivatabteilung eines Privatspitals behandeln lassen. Durch diese
Vereinbarung werden die Taxen für medizinische Leistungen festgelegt,
so dass der Tarifwettbewerb auf Stufe Leistungserbringer und
Krankenversicherer ausgeschaltet ist. Dies hat auch indirekte,
einschränkende Auswirkungen auf die Prämien der Versicherten.
Es wird vermutet, dass bei den öffentlichen Spitälern im Kanton
Aargau ein identischer Vertrag besteht. Diesen will die Weko
ebenfalls untersuchen. Falls es sich zeigen sollte, dass auch in
anderen Kantonen ähnliche Verträge bestehen, wird die Weko
entsprechend vorgehen.

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