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Wettbewerbskommission (Weko)

Weko lässt den Zusammenschluss von Tamedia und Belcom nur mit Bedingung zu

Bern (ots)

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 1. Oktober
2001 entschieden, die Übernahme der Belcom Holding AG (Radio 24,
TeleZüri, Tele24) durch die Tamedia AG unter der Bedingung
zuzulassen, dass Tamedia ihre Beteiligung an der Radio Zürisee
veräussert. Damit kann der Zusammenschluss erst vollzogen werden,
nachdem sich Tamedia von der Beteiligung an Radio Zürisee getrennt
hat.
Am 24. September 2001 hat die Wettbewerbskommission beim
Zusammenschlussvorhaben der Tamedia mit der Belcom eine vertiefte
Prüfung eingeleitet. Die Vorprüfung hatte Anhaltspunkte ergeben,
wonach der Zusammenschluss insbesondere im Markt für Radiowerbung im
Grossraum Zürich zu einer beherrschenden Stellung führen könnte.
Die Prüfung hat nun ergeben, dass die wettbewerbsrechtlichen
Bedenken gegen die Übernahme beseitigt werden können, wenn die
Tamedia ihre Beteiligung an der Radio Zürisee veräussert. So werden
nach dem Zusammenschluss zumindest drei Wettbewerber im Markt für
Radiowerbung im Grossraum Zürich verbleiben. Mit Radio Z und Radio
Zürisee werden der Tamedia, die u.a. Radio 24 übernimmt, zwei starke
Wettbewerber im Radiowerbemarkt gegenüberstehen. Den Werbetreibenden
werden nach dem Zusammenschluss somit gleich viele
Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung stehen wie vor dem
Zusammenschluss.
Der Wettbewerbsdruck durch andere Radiostationen und andere
Werbeträger wie z.B. Direktwerbung, Plakatwerbung, lokale und
regionale Pressetitel wird insgesamt genügend gross sein, um
wirksamen Wettbewerb zu gewährleisten.

Kontakt:

Prof. Roland von Büren
Mobile +41 79 667 90 15
Dr. Patrik Ducrey
Mobile +41 79 345 01 44
patrik.ducrey@weko.admin.ch

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