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Wettbewerbskommission (Weko)

Kooperation zwischen JC Decaux und Affichage unbedenklich

Bern (ots)

Die Wettbewerbskommission (Weko) lässt die
Zusammenarbeit zwischen JC Decaux und Affichage zu. Die Weko hat in
diesem Entscheid erstmals eine mit Kooperationsabsichten verbundene
Minderheitsbeteiligung als Wettbewerbsabrede angesehen.
Die Aussenwerbegruppe JC Decaux übernahm im Herbst 1999 im
Hinblick auf eine Zusammenarbeit 30% des Aktienkapitals von
Affichage. JC Decaux gehört weltweit zu den grössten
Plakatwerbeunternehmen. Affichage ist das grösste
Aussenwerbeunternehmen in der Schweiz. Aufgrund der klaren
Kooperationsabsichten qualifizierte die Weko diese
Minderheitsbeteiligung als Wettbewerbsabrede und leitete eine
Untersuchung ein.
Mit ihrem Entscheid vom 7. Mai 2001 hat die Weko die Kooperation
zwischen JC Decaux und Affichage als unbedenklich erklärt. Die
Untersuchung hat gezeigt, dass es weitere, bedeutende Unternehmen
gibt, die im Bereich der Aussenwerbung in der Schweiz aktiv sind, so
Clear Channel, oder tätig werden können, etwa TDI Worldwide, Wall AG
oder Ströer. Zudem geht von anderen Werbeträgern (Werbefernsehen,
Printmedien) ein gewisser Wettbewerbsdruck auf die Plakatwerber aus.
Die Untersuchung hat weiter ergeben, dass grössere Gemeinden
teilweise den Wettbewerb um Plakatanschlagflächen beschränken. Diese
Gemeinden verzichten entweder auf eine Ausschreibung oder schliessen
sogenannte Konsortialverträge ab, welche alle potentiellen Anbieter
in ein Gesamtkonzept einbinden. Dadurch wird der Wettbewerb
geschwächt.

Kontakt:

Dr. Patrik Durcrey
Tel. +41 31 324 96 78
Mobile +41 79 345 01 44
E-Mail: patrik.durcrey@weko.admin.ch

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