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Bundesamt für Migration

BFM: EKF kritisiert überhastetes Vorgehen bei der Teilrevision des Asylgesetzes

(ots)

Bern, 8. März 2005. Die Eidgenössische Kommission für Flüchtlingsfragen (EKF) hält das überhastete Vorgehen bei der laufenden Teilrevision des Asylgesetzes für problematisch. Die von Bundesrat Christoph Blocher neu eingebrachten und von der Staatspolitischen Kommission des Ständerates gutgeheissenen Vorschläge haben weitreichende Konsequenzen und bedürfen deshalb einer genauen Prüfung. Diese ist aber angesichts der äusserst kurzen Fristen kaum möglich. Die EKF ruft den Ständerat dazu auf, bei seinen Beratungen am 16./17. März 2005 Besonnenheit und Weitsicht walten zu lassen.

Angesichts der stark rückläufigen Asylgesuchszahlen ist die EKF 
erstaunt über das angeschlagene Schnellzugstempo bei der Asylgesetz- 
Teilrevision. Verschärfungen wie der Nichteintretensgrund der 
Papierlosigkeit, die Ausdehnung des Sozialhilfestopps oder die 
Verweigerung der Nothilfe wurden nie in eine formelle Vernehmlassung 
geschickt. Verwaltungsexterne Stimmen wurden kaum gehört. Die EKF 
selbst als beratende Kommission des Bundesrates wurde bei der 
Erarbeitung der Vorschläge ebenfalls nicht beigezogen, obwohl dies 
aufgrund ihres Mandats eigentlich zu erwarten gewesen wäre.
Die EKF will die von der Staatspolitischen Kommission des 
Ständerates (SPK-S) am 3. Februar 2005 getroffenen Entscheide zu den 
Vorschlägen nicht im Einzelnen kommentieren. Sie hat jedoch den 
Eindruck, dass die Beratungen unter grossem Zeitdruck stattgefunden 
haben und die möglichen Auswirkungen der Beschlüsse nicht mit der 
nötigen Sorgfalt analysiert wurden. Insbesondere der Entscheid, den 
Sozialhilfestopp auf alle rechtskräftig abgewiesenen Asylsuchenden 
auszudehnen, erstaunt. Die EKF beurteilt diesen Schritt zwar nicht 
grundsätzlich negativ. Für eine angemessene Beurteilung der 
möglichen Konsequenzen sind aber die im Rahmen des Monitoring zu den 
Nichteintretensentscheiden erhobenen Zahlen abzuwarten.
Zudem sollte die Vereinbarkeit der Vorlage mit der Gesetzgebung der 
europäischen Nachbarländer vertieft geprüft werden.
Die EKF zählt nun darauf, dass der Ständerat bei seinen Beratungen 
zur Asylgesetzvorlage am 16./17. März die nötige Besonnenheit walten 
lässt, auch weil sich die asylpolitische Grosswetterlage entspannt 
hat.
Weitere Auskünfte: 
Rolf Götschmann, Sekretär EKF, Tel. 031 / 325 93 22, e-mail:  
rolf.goetschmann@bfm.admin.ch

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