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Migros: Der neue Migros-Landes-Gesamtarbeitsvertrag 2011-2014 trotzt der Krise

Zürich (ots)

Der erneuerte Migros-Landes-Gesamtarbeitsvertrag
2011-2014 (L-GAV) ist unter Dach und Fach und tritt am 1.1.2011 in 
Kraft. Der gestern unterzeichnete Vertrag basiert auf dem bis 31. 
Dezember 2010 geltenden L-GAV. Damit bleiben die fortschrittlichen 
und vorbildlichen Leistungen und Errungenschaften des Migros-L-GAV, 
der zu den besten Gesamtarbeitsverträgen in der Schweiz zählt, den 
Mitarbeitenden weiterhin und uneingeschränkt auf Jahre hinaus 
garantiert.
Mit dem Abschluss des Migros-L-GAV 2011-2014 auf Basis des 
geltenden L-GAV, löst die Migros zusammen mit ihren Sozial- und 
Vertragspartnern ihr Versprechen gegenüber ihren Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern ein. Die Leistungen und Errungenschaften des 
Migros-L-GAV werden uneingeschränkt wiederum auf Jahre hinaus 
garantiert. Wenn der Migros-L-GAV 2011-2014  am 1. Januar 2011 in 
Kraft treten wird, wird dies, wie am 1. Januar 1983, als der erste 
Migros-L-GAV in Kraft trat, ganz im Geist erfolgen, dass die Sozial- 
und Lohnleistungen eines solchen GAV eben nicht nur Kosten, sondern 
auch und vor allem Investitionen in die Zukunft sind.
Als die Migros am 31. März 2009 erklärt hat, dass sie in den 
nächsten 3 Jahren 5 Milliarden Franken in der Schweiz investieren, 
sie mit diesem Konjunkturprogramm ganz bewusst und offensiv einen 
anderen Weg gehen und sie  zu ihrer nationalen Verantwortung 
gegenüber ihren Kunden und Mitarbeitenden auch in Zeiten 
internationaler Wirtschaftskrise stehen wird, so wie sie es immer 
getan hat, war auch bereits gesagt, welcher Geist die Verhandlungen 
über den neuen Migros-L-GAV für die Jahre 2011-2014 beherrschen wird.
Das war für das Ergebnis entscheidend, denn die Ausgangslage für 
die Verhandlungen war schwierig und ambitiös. Schwierig, weil sich 
der ohnehin schon angespannte Wettbewerb im schweizerischen 
Detailhandel weiter zugespitzt hat, schwierig weil die 
Nahrungsmittelindustrie sowie die anderen Hersteller und Zulieferer 
einem permanenten Anpassungs- und Kostendruck ausgesetzt sind, 
schwierig, weil der öffentlich publizierte Vergleich aller 
Personalkosten zeigt, dass diese bei den Schweizer Grossverteilern um
das Vierfache höher sind als bei den deutschen Wettbewerbern.
Ambitiös, weil der Migros-L-GAV, für den die Migros heute jährlich
über 600 Mio. Franken aufwendet, in den letzten Jahren mit grosser 
Dynamik weiterentwickelt und ausgebaut worden ist. Die Erneuerungen 
und Anpassungen des Migros-L-GAV auf den 1. Januar 2003, den 1. Juli 
2005, den 1. Januar 2007, den 1. Juli 2008 und den 1. Januar 2009 
markieren die Ausbauschritte und Meilensteine, die dafür vorgenommen 
und gesetzt wurden. Im Interesse der besseren Vereinbarkeit von Beruf
und Familie und der tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau in
der Arbeitswelt wurde das Spektrum familienpolitischer Leistungen mit
einem Mutterschaftsurlaub von 16 bis 18 Wochen bei vollem Lohn, dem 
Ausbau des Schwangerschafts- und Elternschaftsurlaubes, der 
Einführung des Vaterschaftsurlaubes von bis zu 4 Wochen und der 
vollständigen Gleichstellung neuer Familien- und Lebensformen 
erweitert und optimiert. Mit der Ablösung der Gratifikation durch den
13. Monatslohn wurde allen Mitarbeitenden vorbehaltlos ein 
zusätzlicher Lohnanspruch von 8.33 % pro Jahr zuerkannt. 
Arbeitszeitflexibilität wurde mit neuen Arbeitszeitmodellen mit 
Einkommens- und Beschäftigungsgarantie kombiniert und abgesichert, 
der Gesundheitsschutz verstärkt, der Versicherungsschutz bei 
Krankheit auf 2 Jahre bei vollem Lohn erweitert und die Lohngarantie 
für Mitarbeitende mit Kindern bei jedem Militär-, Schutz- und 
Zivildienst durchgehend und generell auf 100 % erhöht. Die 
sozialpartnerschaftlich vereinbarte Arbeitszeitverlängerung von 41 
auf 43 Stunden pro Woche für 10 % der Mitarbeitenden wurde innerhalb 
eines Jahres mit einer Lohnerhöhung von bis zu 6 % honoriert, ihre 
Arbeitsplätze durch Produktivitätsverbesserungen auf lange Frist 
gesichert. Mit der seit 1. Januar 2009 gültigen Mindestlohnpolitik 
wurden für Mitarbeitende mit Berufsausbildung durchschnittliche 
Bruttomindestlöhne von bis CHF 4'100.- festgelegt und damit das 
Engagement der Migros für die Berufsbildung unterstrichen, mit der 
Erhöhung des Bruttomindestlohnes auf CHF 3'700.- für Ungelernte, die 
dadurch auf Jahresbasis einen monatlichen Bruttolohn von CHF 4'000.- 
erhalten, ein arbeitsmarkt- und sozialpolitisches Zeichen gesetzt. 
Zusätzlich zum stetigen und dynamischen Ausbau der Arbeitsbedingungen
im Migros-L-GAV wurde mit Nominallohnerhöhungen von 20.55 % und 
Reallohnerhöhungen von 10.65 % in den Jahren 2001 bis 2009 eine nicht
minder dynamische Effektivlohnpolitik entwickelt, verfolgt und 
realisiert.
Zürich, 27. Oktober 2009
Migros-Genossenschafts-Bund
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urs-peter.naef@mgb.ch

Frau Giusy Meschi, Metzgereipersonal-Verband der Schweiz
Tel. 044 311 64 06

Frau Manuela Bandello-Ritter, Landeskommission der Migros-Gruppe,
Tel. 044 278 52 59

Frau Barbara Gisi, Kaufmännischer Verband Schweiz
Tel. 044 283 45 45

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