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Bundesamt für Polizei

Die Schweiz ist kein Hauptziel des internationalen Terrors

Bern (ots)

Lageeinschätzung nach dem 11. September 2001: Bericht des Bundesrates
an das Parlament
Die Wahrscheinlichkeit, dass die Schweiz und
Schweizer Personen ein primäres Ziel terroristischer Akte werden, ist
derzeit gering. Es lässt sich aber nicht ausschliessen, dass die
Schweiz angesichts der Potenziale terroristischer Organisationen von
Terrorakten betroffen sein könnte und wie bereits in der
Vergangenheit weiterhin als logistischer Rückzugsraum benützt wird.
Zu diesem Schluss kommt der Bericht «Lage- und Gefährdungsanalyse
Schweiz nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001» des
Bundesrates zuhanden des Parlaments. Verschiedene parlamentarische
Vorstösse hatten eine solchen Bericht gefordert.
Gewaltextremistische und terroristische Gruppen beschaffen immer
wieder finanzielle Mittel in der Schweiz oder führen von hier aus
logistische Vorbereitungen durch. Aktivitäten solcher Gruppen in der
Schweiz - zum Beispiel Geldsammelaktionen - können nicht nur die
innere Sicherheit unseres Landes beeinträchtigen, sondern auch
indirekt zu politischem Druck durch Staaten führen, die in direktem
Konflikt mit entsprechenden Organisationen stehen.
Hoch entwickelte und international stark vernetzte
Volkswirtschaften bieten aber nicht nur gewaltextremistischen
Gruppen, sondern auch kriminellen Organisationen
Entfaltungsmöglichkeiten. Die so genannte Organisierte Kriminalität
(OK) ist vor allem im  Drogen-, Menschen- und Waffenhandel aktiv und
bedient sich dabei der Korruption, Erpressung sowie der
Geldwäscherei. Obschon keine Erkenntnisse vorliegen, wonach das
organisierte Verbrechen in grösserem Umfang Politik und Wirtschaft
beeinflusst, wurden vereinzelt Aktivitäten krimineller Organisationen
festgestellt. Diese zielen darauf ab, die Vorzüge unseres
Wirtschafts- und Finanzplatzes auszunutzen.
Bedenklich sind vor allem mögliche Querverbindungen zwischen der
Organisierten Kriminalität und terroristischen Gruppierungen.
Bereits ergriffene und geplante Massnahmen
Durch die Ereignisse vom 11. September 2001 wurden bereits zuvor
erkannte gesetzliche Lücken bei der präventiven
Informationsbeschaffung und -bearbeitung noch deutlicher. Eine dieser
Lücken hat der Bundesrat bereits im November 2001 behoben, indem er
gleichzeitig mit dem Verbot der Organisation Al Qaïda die
Auskunftspflichten von Behörden und Organisationen, die öffentliche
Aufgaben erfüllen, erweiterte und ihnen ein Melderecht gegenüber dem
Bundesamt für Polizei (BAP) einräumte.
Im Bereich der polizeilichen und sicherheitsdienstlichen
Zusammenarbeit ist die Schweiz zwar seit langem sehr gut in die
internationalen Zusammenarbeitsformen eingebunden. Insgesamt müssen
aber die nachrichtendienstlichen und polizeilichen Mittel und ihre
Fähigkeiten zur Bekämpfung der zunehmenden weltweiten Bedrohungen
durch Terrorismus und Organisierte Kriminalität verbessert werden.
Dies dauert jedoch eine gewisse Zeit und sollte deshalb rasch an die
Hand genommen werden.

Kontakt:

Jürg Bühler
Bundesamt für Polizei
Tel. +41/31/322'36'07

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