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Bundesamt für Polizei

Bundesrat will internationale Polizeizusammenarbeit verstärken

Bern (ots)

Mandat für Verhandlungen mit Europol
Die Schweiz will ein Kooperationsabkommen mit Europol
ausarbeiten. Der Bundesrat hat am Mittwoch ein Mandat verabschiedet,
das die Aufnahme formeller Verhandlungen ermöglicht.
Um die Strafverfolgung bei komplexen, grossräumig angelegten und
grenzüberschreitenden Verbrechen zu verbessern, will der Bundesrat
die internationale Polizeizusammenarbeit verstärken. Dazu gehört
unter anderem die vertiefte Zusammenarbeit mit Europol im Bereich des
gegenseitigen Informationsaustausches.
Bekämpfung der Schwerstkriminalität
Die Schweiz kann die internationale Schwerstkriminalität
effizienter bekämpfen, wenn ihr Europol operative, strategische,
technische und sonstige Informationen übermittelt. Die Schweiz
profitiert aber auch, wenn sie Informationen an Europol weiterleitet.
Die übermittelten Daten werden von Europol analysiert und bearbeitet.
Die daraus resultierenden Erkenntnisse können die Arbeit der
Strafverfolgungsbehörden der Kantone und des Bundes erleichtern. Die
Kantone und die Konferenz der Kantonsregierungen haben deshalb eine
rasche Aufnahme formeller Verhandlungen mit Europol begrüsst.
Die Vertragsverhandlungen finden am 18. September 2001 in Bern
statt. Verhandlungsgrundlage bildet ein von Europol ausgearbeitetes
Standardabkommen, das unter anderem auch im Rahmen der
Vertragsverhandlungen mit Bulgarien, Zypern, Tschechien, Estland,
Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei,
Slowenien und Türkei verwendet wird. Island und Norwegen haben das 
Standardabkommen bereits im Juni unterzeichnet.
Zentralstelle für polizeiliche Informationen
Europol hat als Zentralstelle für polizeiliche Informationen unter
anderem die Aufgabe, Informationen und Erkenntnisse der
EU-Mitgliedstaaten sowie der mit Europol verbundenen Drittstaaten
oder Drittstellen zu sammeln, zusammenzustellen und zu analysieren.
Zudem soll Europol den Informationsaustausch erleichtern und
beschleunigen.
Das Europol-Uebereinkommen regelt auch die Voraussetzungen der
Informationsbearbeitung und die Einsichtsrechte der Betroffenen. Zum
Schutz der Datensicherheit sieht das Europol-Uebereinkommen eine
Reihe von Kontrollmechanismen vor. Damit ist der Datenaustausch mit
Europol nicht nur effizient, sondern entspricht auch dem
schweizerischen Datenschutz- und Sicherheitsstandard.
Zusammenarbeit mit Interpol und Nachbarstaaten - Verhältnis zu
Schengen
Sowohl Interpol als auch Europol sind Plattformen für den
grenzüberschreitenden polizeilichen Informationsaustausch. Die
Schweiz ist deshalb bestrebt, auch die Zusammenarbeit mit Interpol
weiter zu vertiefen. An Interpol sind aber Staaten mit
unterschiedlichen Interessen und Rechtsstandards beteiligt. Damit
wird namentlich dem Informationsaustausch gewisse Grenzen gesetzt.
Im Hinblick auf eine Verstärkung der polizeilichen Kooperation ist
die Schweiz auch an einer Beteiligung an Schengen interessiert. Zwar
hat die Schweiz mittlerweile mit allen fünf direkten Nachbarstaaten
bilaterale Abkommen über die Justiz- und Polizeizusammenarbeit sowie
über die Rückübernahme getroffen. Darüber hinaus hat sie mit ihren
Nachbarstaaten die so genannte Sicherheitspartnershaft der
Alpenländer vereinbart. Aber die Zusammenarbeit mit einzelnen Staaten
der EU findet dort ihre Grenzen, wo die Kompetenzen für Freiheit,
Sicherheit und Recht an die EU übergegangen sind. Zudem weisen die
Abkommen mit den Nachbarstaaten grosse Unterschiede auf. Ziel ist
daher eine Einbindung der Schweiz in den europäischen
Sicherheitsraum. Europol und Schengen stellen unterschiedliche Mittel
zur Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit mit der EU dar.
Europol erarbeitet als europäische Strafverfolgungsbehörde unter
anderem operative und strategische Analysen und stellt einen
effizienten Informationsaustausch zwischen mehreren Staaten sicher.
Schengen beinhaltet demgegenüber Bestimmungen über die polizeiliche
und grenzpolizeiliche Zusammenarbeit (Observation, Nacheile), über
die Festlegung gemeinsamer Bedingungen für das Ueberschreiten von
Aussengrenzen, die intensivere Zusammenarbeit der Justizbehörden in
Strafsachen und die Vereinheitlichung der Visumspraxis. Das
Schengener Informationssystem ist ein Instrument zur Fahndung.

Kontakt:

M. Drück, Bundesamt für Polizei, Mobile +41 79 208 26 30

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