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Bundesamt für Justiz

BJ: Vorsicht bei angeblichen Lotteriegewinnen - BJ warnt vor zweifelhaften Schreiben und E-Mails fiktiver Lotterieveranstalter

(ots)

Bern, 21.8.2003. In der Schweiz sind in letzter Zeit zweifelhafte Schreiben und E-Mails in englischer Sprache aufgetaucht, worin den Adressaten hohe Gewinne in einer ausländischen Lotterie angekündigt werden. Das Bundesamt für Justiz (BJ) rät dringend davon ab, auf diese Mitteilungen zu reagieren und der Aufforderung für die Zahlung einer Bearbeitungsgebühr für die Zustellung des angeblichen Lotteriegewinns Folge zu leisten.

Die bisher aufgetauchten Gewinnankündigungen tragen teilweise 
Bezeichnungen von bewilligten ausländischen Lotterien wie "European 
Lotteries" oder "El Gordo de la Primitiva" oder Fantasienamen wie 
"Sunsweetwin Promo Lottery", "International Lotto", "Royal Dutch 
International Lotto" oder "Lottery International Promotion". Den 
angeschriebenen Personen wird angekündigt, sie hätten bei der 
Ziehung einer Lotterie einen hohen Gewinn erzielt. Sie werden 
aufgefordert, innert kurzer Frist ihre persönlichen Daten sowie ihre 
Bankverbindung bekanntzugeben oder sich umgehend bei der 
aufgeführten Telefonnummer, E-Mail- oder Postfachadresse zu melden.
Die Mitteilungen enthalten zudem häufig den Hinweis, dass der Gewinn 
verfalle, falls nicht rechtzeitig geantwortet werde. Anschliessend 
werden die angeblichen Gewinner aufgefordert, eine 
"Bearbeitungsgebühr" für die Zustellung des angekündigten Gewinnes 
zu zahlen. Sobald die teilweise hohen Geldbeträge (bis zu mehreren 
tausend CHF) bezahlt worden sind, bricht der Kontakt zum fiktiven 
Lotterieveranstalter ab und die von den gutgläubigen Opfern 
bezahlten Gelder sind unwiederbringlich verloren.
Gewinner müssen nie Vorauszahlungen leisten
Das BJ rät dringend davon ab, auf solche zweifelhaften Schreiben und 
E-Mails mit der Ankündigung eines Lotteriegewinns zu reagieren und 
persönliche Daten und Angaben über Bankverbindungen bekanntzugeben 
sowie irgendwelche Zahlungen zu leisten. Offiziell zugelassene in- 
und ausländische Lotterieveranstalter verlangen von den Gewinnern 
nie eine Vorauszahlung von Bearbeitungsgebühren für die Auszahlung 
von Lotteriegewinnen.
Weitere Auskünfte:
Valérie Berset Hemmer, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 01 58
Rolf Bracher, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 323 59 87

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  • 29.07.2003 – 11:39

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