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Bundesamt für Veterinärwesen

Teilnahme der Schweiz an der Jahrestagung in Shimonoseki (Japan)

Bern (ots)

Die 54. Jahrestagung der Internationalen
Walfangkommission (IWC) findet in Shimonoseki (Japan) statt und
dauert vom 20. bis 24. Mai 2002. Die Schweiz wird sich dafür
einsetzen, dass die dort gefassten Beschlüsse auf wissenschaftlichen
Grundlagen abgestützt sind und einvernehmliche Lösungen gefunden
werden.
Das Internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfanges ist
nicht, wie oftmals vermutet wird, ein reines Walschutzübereinkommen.
Neben dem Schutz der von der Ausrottung bedrohten Walbestände
verfolgt es im Grundsatz das Ziel, die nachhaltige Nutzung bestimmter
anderer Walbestände auf Grund moderner Managementmethoden
sicherzustellen. Auf allen Weltmeeren ist heute ein Walfangmoratorium
in Kraft.
An der Jahrestagung 2002 werden unter anderen die folgenden Themen
behandelt:
- neueste Schätzungen der Bestandesgrössen diverser Walarten
   - Kontroll- und Überwachungsmechanismen im Rahmen des revidierten
     Bewirtschaftungsschemas
   - wissenschaftlicher Walfang
   - Walfang der Naturvölker in Alaska, Grönland und Sibirien
   - Tötungsmethoden
   - Beeinflussung der Walbestände durch negative Umwelteinflüsse
   - Schutzgebiete
Die Position der Schweiz kann wie folgt zusammengefasst 
werden:
- Im Falle der bedrohten Walarten wird sich die Schweiz weiterhin
     für ein Fortführen der Schutzmassnahmen aussprechen. Der
     Wiederaufnahme einer eng begrenzten kommerziellen Waljagd in
     geografisch festgelegten Gebieten würde die Schweiz nur dann
     zustimmen, wenn wissenschaftlich nachgewiesen wird, dass die
     Entnahme der Tiere aus der Natur dem Bestehen der betreffenden
     Art und dem Ökosystem nicht abträglich ist, und wenn garantiert
     ist, dass die Jagdquoten durch wirksame Massnahmen kontrolliert
     werden. Die Ergebnisse der Kommission, welche sich der
     Ausarbeitung dieses Bewirtschaftungsschemas widmet, bleiben
     deshalb abzuwarten.
Dieses Prinzip der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung deckt sich
mit jener der World Conservation Union (IUCN) und der Deklaration von
Rio.
Die Schweiz vertritt darüber hinaus seit je die Ansicht, dass auch
das Management der sogenannten "kleinen Walarten" in den
Kompetenzbereich der IWC fallen sollte.
  • Die Schweiz befürwortet die Einrichtung neuer Walschutzzonen, unter der Voraussetzung, dass die Anträge wissenschaftlich begründet sind und von allen Anrainerstaaten unterstützt werden.
  • Die Schweiz befürwortet Forschungsarbeiten über die Auswirkung schädigender Umwelteinflüsse auf Wale und ist bereit, ihren Beitrag zur Reduktion der Schadstoffe zu leisten.
Die Schweiz wird wie bisher ihre Aufgaben in der Internationalen
Walfangkommission gemäss den Bestimmungen des Übereinkommens erfüllen
und besonders darauf achten, dass Beschlüsse auf wissenschaftlichen
Grundlagen abgestützt sind. Grundsätzlich soll die Position
übereinstimmen mit der Position unseres Landes in anderen
internationalen Umweltgremien und mit den Grundsätzen der
Umweltpolitik im Inland. Das Binnenland Schweiz hofft, dadurch
weiterhin die Rolle eines verlässlichen, vermittelnden
Gesprächspartners spielen zu können, wenn die Standpunkte innerhalb
der IWC nicht mehr vereinbar scheinen.
Die Schweiz wird in Shimoneski vertreten durch Dr. Thomas Althaus,
Bundesamt für Veterinärwesen, und Herrn Martin Krebs, Politische
Abteilung V, Sektion Umwelt des EDA.
Siehe auch: Medienrohstoff: Das Walfangübereinkommen - die
Walfangkommission unter
http://www.bvet.admin.ch/medien-info/d/presserohstoffe/1_index.html
Broschüre: Die Schweiz und das internationale Übereinkommen zur
Regelung des Walfangs (Hrsg: BVET 1996)
Internet: http://www.admin.ch/bvet (Artenschutz, Berichte und
Publikationen, Walbroschüre) http://www.iwcoffice.org/ (Website der
IWC)

Kontakt:

Thomas Althaus
Leiter Artenschutz
Bundesamt für Veterinärwesen
Tel. +41/31/323'85'08

Robin Tickle
Chef Kommunikationsdienst EVD
Tel. +41/31/322'20'25

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