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Bundesamt für Veterinärwesen

Spongiforme Enzephalopathie bei einer Katze

Bern (ots)

Bei einer sechsjährigen Katze aus dem Kanton Waadt
wurde die sogenannte Feline Spongiforme Enzephalopathie (FSE)
festgestellt. Die FSE gehört wie die BSE zu den übertragbaren
schwammartigen Gehirnerkrankungen. Es handelt sich um den ersten Fall
von FSE in der Schweiz. Die Infektionsursache ist nicht bekannt, doch
geht man auch bei Fällen von FSE davon aus, dass die - mehrere Jahre
zurückliegende - Ansteckung auf infektiöses Futter zurückzuführen
ist. Für Menschen stellt die FSE keine Gefahr dar.
Die 1995 geborene Katze wurde wegen starker zentralnervöser
Störungen eingeschläfert. Die Diagnose wurde am Schweizerischen
Referenzzentrum für Spongiforme Enzephalopathien der Tiere am
Institut für Tierneurologie der Universität Bern gestellt. FSE wurde
erstmals 1990 in Grossbritannien bei einer Katze beobachtet. Bis
heute sind dort rund 90 weitere Fälle bei Hauskatzen aufgetreten. Ein
Fall wurde 1995 in Norwegen - bislang ein Land ohne BSE -  und ein
weiterer 1996 bei einer Katze im Fürstentum Liechtenstein bekannt.
Vorgekommen sind auch Fälle in Zoos  bei exotischen Wildkatzen (Puma,
Ozelot, Gepard, Löwe, Tiger) welche mit rohen Schlachtabfällen
gefüttert worden waren. Nach bisherigen Kenntnissen ist der Erreger
der FSE mit demjenigen der BSE sehr nahe verwandt. Die mittlere
Inkubationszeit, d.h. der Zeitraum zwischen Ansteckung und Erkrankung
liegt bei fünf Jahren, also vergleichbar mit der BSE beim Rindvieh.
Die FSE wird zwar zu den übertragbaren Infektionskrankheiten gezählt,
dennoch stellen Katzen mit FSE keine Gefahr für den Menschen dar, da
die Ansteckung nur über die Nahrungskette erfolgen könnte. Bei Hunden
bzw. Hundeartigen wurden ähnliche Krankheitsbilder noch nie
beobachtet.
Als Infektionsursache kommt auch bei diesem Fall von FSE die
Verfütterung von rohem oder ungenügend erhitztem, erregerhaltigem
Gehirn- oder Rückenmarksmaterial in Betracht und man geht davon aus,
dass die Ansteckung mehrere Jahre zurückliegt. Bekanntlich wird in
der Schweiz sogenanntes Risikomaterial (Hirn und Rückenmark von
Kühen) seit 1996 verbrannt, ebenso wie die Kadaver von verendeten
oder getöteten Haus- und Nutztieren. Für importierte Futtermittel
gelten die gleichen Vorschriften wie für die im Inland hergestellten,
auch sie dürfen nicht aus Tierkörpern oder Risikomaterial hergestellt
worden sein.
Kontatk:
Lukas Perler, Projekt BSE, Tel. +41 31 322 01 56

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