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Staatskanzlei Luzern

Kommission unterstützt Änderung des Zivilschutzgesetzes

Luzern (ots)

Der Luzerner Regierungsrat schlägt in seiner Botschaft an den Kantonsrat vor, die Ersatzbeiträge für Schutzräume während einer Übergangsfrist von 15 Jahren bei den Gemeinden zu belassen. Die vorberatende Kommission unterstützt dies, auch wenn die vorgeschlagene Variante kompliziert erscheint und mehrere Kommissionsmitglieder eine Kantonalisierung der Beiträge bevorzugt hätten.

Die Kommission Justiz und Sicherheit JSK hat unter dem Vorsitz von Armin Hartmann (SVP, Schlierbach) eine Änderung des Gesetzes über den Zivilschutz betreffend die Verwaltung und Verwendung der Ersatzbeiträge für Schutzräume vorberaten. In der Kommissionsdiskussion hat sich gezeigt, dass mehrere Mitglieder eine Kantonalisierung der bis zum 31. Dezember 2011 verfügten Ersatzbeiträge favorisieren. Kritikpunkt war, dass die vorgeschlagene Variante kompliziert erscheint. Die Kantonaliserungslösung lässt sich aber offenbar politisch nicht durchsetzen. Die JSK stimmt daher der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Variante grossmehrheitlich zu.

Die Kommission wünschte vom Justiz- und Sicherheitsdepartement auch eine Klärung darüber, ob die in der regierungsrätlichen Verordnung vorgesehene Prioritätenordnung bei der Finanzierung der Aufgaben im Einklang mit dem Bundesrecht steht. Dies wurde bejaht, denn eine flexible Handhabung der Ersatzbeiträge ist bei einer Mehrjahresplanung möglich. Es wurde zudem diskutiert, ob die in der Verordnung vorgesehene Prioritätenordnung in das Gesetz aufzunehmen sei. Diese Idee wurde aber wieder verworfen. Die Kommission unterstützt auch die Frist von 15 Jahren für die Überführung der kommunalen Fonds an den Kanton.

Neue Regeln im Umgang mit Ersatzbeiträgen

Gestützt auf das Bundesrecht müssen die Ersatzbeiträge neu an die Kantone und nicht mehr an die Gemeinden gehen. Die Kantone können aber bestimmen, ob die bis zum 31. Dezember 2011 verfügten Ersatzbeiträge bei den Gemeinden verbleiben oder an den Kanton übergeführt werden sollen. Diese zeitlich befristete kantonale Einführungsverordnung soll in das Gesetz über den Zivilschutz überführt werden. Danach verwalten die Gemeinden die bis zum 31. Dezember 2011 verfügten Ersatzbeiträge. Die Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug des Kantons Luzern bewilligt auf Gesuch hin deren Verwendung. Die Ersatzbeiträge, die ab dem 1. Januar 2012 verfügt wurden und neu an die Kantone gehen, werden durch diese Dienststelle verwaltet. Sie beschliesst auch deren Verwendung. Nicht geregelt ist heute, in welcher Abfolge Geld aus den kommunalen Ersatzbeitragsfonds und aus dem kantonalen Ersatzbeitragsfonds entnommen werden soll.

Aufgrund des Vernehmlassungsergebnisses entschied sich der Regierungsrat dafür, die altrechtlichen Ersatzbeiträge weiterhin bei den Gemeinden zu belassen. In Gemeinden, in denen nicht mehr genügend Ersatzbeiträge vorhanden sind, soll der kantonale Fonds unter bestimmen Bedingungen aushelfen können. Damit in einzelnen Gemeinden nicht auf unbestimmte Zeit Ersatzbeiträge lagern, die in anderen Gemeinden des Kantons fehlen, sollen die kommunalen Ersatzbeitragsfonds nach einer angemessenen Frist an den Kanton übergeführt werden. Diese Frist wurde gegenüber der Vernehmlassung von 10 auf 15 Jahre erhöht. Neu ist für die kommunalen und den kantonalen Ersatzbeitragsfonds einheitlich geregelt, damit diese nicht zweckgebunden verzinst werden müssen und ein allfälliger Zins somit frei verwendet werden darf. Bisher waren die kommunalen Ersatzbeitragsfonds zweckgebunden zu verzinsen.

Der Kantonsrat wird die Vorlage voraussichtlich an der November Session beraten.

Kontakt:

Armin Hartmann
Präsident Kommission Justiz und Sicherheit
041 933 27 28

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