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Staatskanzlei Luzern

Luzerner Regierungsrat legt Bauprogramm für Kantonsstrassen vor

Luzern (ots)

Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat die Botschaft zum Bauprogramm 2015-2018 für die Kantonsstrassen. Einige Projekte können früher als vorgesehen geplant oder realisiert werden.

Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat die Botschaft zu den Entwürfen des Bauprogramms 2015-2018 für die Kantonsstrassen vor. Ein weiterer Teil der Botschaft ist ein Kantonsratsbeschluss über die Änderung der Einreihung der Kantonsstrassen. In der Botschaft gibt der Regierungsrat zudem Auskunft über den Stand des Bauprogramms 2011-2014 und des Radroutenkonzepts 1994.

50 neue Vorhaben aufgenommen

Im Oktober 2013 startete der Regierungsrat die Vernehmlassung zu seinem Entwurf für das Bauprogramm für die Kantonsstrassen. Für die Erstellung des Programms wurde auf einen ausführlichen Kriterienkatalog zurückgegriffen. Damit will man den wachsenden Anforderungen an die Strasse gerecht werden. Immer mehr, grössere und schwerere Fahrzeuge beanspruchen das Kantonsstrassennetz und führen zu erhöhten Anforderung an die Infrastruktur. 50 neue Vorhaben, davon 13 Anträge aus den Vernehmlassungsantworten, erfüllen die Kriterien für eine Aufnahme ins Bauprogramm und sind zusammen mit den vier neuen Sammelrubriken entsprechend berücksichtigt. Bei zwei Vorhaben auf dem Stadtgebiet wurde im Einvernehmen mit der Stadt Luzern eine Zurückstufung vorgenommen. Durch die frei werdenden Mittel können einige andere Projekte früher geplant oder realisiert werden.

Klare Kriterien für Aufnahme und Zuordnung

Für die Erarbeitung des neuen Bauprogramms 2015 2018 wurden alle noch nicht realisierten Vorhaben aus dem aktuellen Bauprogramm, die für die Kantonsstrassen relevanten Vorhaben aus dem kantonalen Richtplan, dem Agglomerationsprogramm und dem öV-Bericht sowie die neuen Vorhaben einer Wirkungsanalyse unterzogen. Zudem wurde die Relevanz bezüglich der strategischen Planung des Kantons Luzern beurteilt. Abschliessend wurden eine Kosten-Nutzen-Analyse für die Anträge und die Vorhaben vorgenommen und Kostenkategorien gebildet. Die Aufnahme und die Zuordnung von Kantonsstrassenprojekten in das Bauprogramm erfolgten nach klaren Entscheidungskriterien, unterteilt in Grundsätze, Prioritäten und Rangfolge.

Bewährtes System mit Töpfen A, B und C

Das Bauprogramm 2015?2018 setzt das bewährte System der drei Töpfe A, B und C und der Sammelrubriken des laufenden Bauprogramms fort. Im Topf A befinden sich die in der Programmperiode 2015?2018 zu planenden und/oder auszuführenden Bauvorhaben. Der Topf B enthält grundsätzlich jene Vorhaben, die geplant werden. Die jährlich eingeplanten Gesamtkosten der Vorhaben von Topf A und B entsprechen annähernd den im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2014 2017 dafür eingerechneten Mitteln. Alle weiteren Vorhaben des laufenden Bauprogramms sind dem Topf C zugeordnet. Eine Sonderstellung im Topf C erhalten die Grossprojekte Talstrasse, Umfahrung Wolhusen und Spange Nord, die in der Programmperiode 2015-2018 geplant werden. Die Vorhaben des Agglomerationsprogramms sind dem der Terminplanung oder dem Planungs- und Realisierungsstand entsprechenden Topf zugeordnet. Daneben enthält das Bauprogramm 2015?2018 Angaben über die geschätzten Kosten und die Terminplanung der aufgelisteten Bauvorhaben.

Neue Einreihung von Kantonsstrassen

Im zweiten Teil der Botschaft werden Änderungen bei der Einreihung der Kantonsstrassen erläutert. Gemäss Strassengesetz sind Strassen in eine andere Kategorie einzureihen, wenn ihre Funktion oder ihre Verkehrsbedeutung sich geändert haben. Die folgenden Strassen erfüllen die Vorgaben des Strassengesetzes für eine Änderung der Einreihung der Kantonsstrassen: Die Verlegung der Kantonsstrasse in der Gemeinde Triengen im Abschnitt Abzweigung ab Kantonsstrasse K 52 (Mühlegasse) bis Einmündung bestehende Kantonsstrasse K 51, wird neu in die Kategorie der Kantonsstrassen eingereiht. Die Wilihöfer- und Bahnhofstrasse (K 51) in der Gemeinde Triengen, Abschnitt Abzweigung ab K 14/Bahnhofstrasse bis Einmündung Verlegung K 51 (Wilihöferstrasse), wird aus dem Kantonsstrassennetz entlassen.

«Die Anforderungen an unsere rund 500 Kilometer Kantonsstrassen werden immer grösser», erklärt Regierungsrat Robert Küng, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements. «Das vorliegende Bauprogramm setzt alles daran, damit wir über ein leistungsfähiges Kantonsstrassennetz verfügen.»

Strategiereferenz

Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie: Leistungsfähige Verkehrssysteme

Kontakt:

Rolf Bättig
Kantonsingenieur Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif)
Tel. 041 318 12 12
rolf.baettig@lu.ch

Beat Hofstetter
Abteilungsleiter Planung StrassenDienststelle Verkehr und
Infrastruktur (vif)
Tel. 041 318 11 54
beat.hofstetter@lu.ch

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