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Staatskanzlei Luzern

Sozialkommission lehnt die Asylinitiative ab

Luzern (ots)

Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) spricht sich mit deutlicher Mehrheit gegen die Verfassungsinitiative «Für eine bürgernahe Asylpolitik» aus. Sie beantragt dem Kantonsrat zudem, Teile der Initiative für ungültig zu erklären.

Die vom Initiativkomitee der SVP und deren Jungpartei eingereichte Volksinitiative «Für eine bürgernahe Asylpolitik» will eine Kurskorrektur im Asylwesen vornehmen und dafür das Gesundheits- und Sozialdepartement mit mehr Kompetenzen ausstatten. Die Forderungen der Initiative werden von der GASK grossmehrheitlich abgelehnt. Die Kommissionsmehrheit begründet ihre Haltung damit, dass diesen Anliegen bereits Rechnung getragen werde und kein Bedarf an weiteren Rechtsgrundlagen bestehe. Zudem sei die Thematik nicht auf Verfassungsebene zu regeln und die Sicherheit der Bevölkerung sei gewährleistet. Auch die Forderung, geschlossene Lager für deliktische und renitente Asylbewerbende zu errichten, sei infolge der letzten Asylgesetzrevision auf Bundesebene, welche vom eidgenössischen Stimmvolk gutgeheissen wurde, bereits erfüllt.

GASK befürwortet Teilungültigkeitserklärung

Zuhanden des Kantonsrates beantragt die GASK ausserdem, die Initiative in zwei Punkten für ungültig zu erklären. Einerseits betrifft dies die Ermächtigung des Kantons, provisorische Asyl-Zentren ausserhalb von Bauzonen errichten zu können. Gemäss dem eidgenössischen Raumplanungsgesetz ist dies nur erlaubt, wenn die Gebäude zwingend auf einen Standort ausserhalb der Bauzone angewiesen sind. Eine Mehrheit der GASK sah diese Notwendigkeit bei provisorischen Asylzentren nicht als gegeben an. Andererseits verlangt die Initiative, dass Aufenthalte in den Gemeinden (ausserhalb von provisorischen Asyl-Zentren) von mehr als einem Jahr nur für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene möglich sein sollen. Gemäss eines Grossteils der Kommission widerspricht auch dieses Ansinnen übergeordnetem Recht, weshalb die GASK diese Teile als ungültig ansieht. Eine Kommissionsminderheit beurteilt die Teilungültigkeitserklärung als stossend und moniert eine Verletzung der Volksrechte.

Insgesamt empfiehlt die GASK die Asylinitiative, soweit sie gültig ist, mit einer deutlichen Mehrheit dem Kantonsrat zur Ablehnung.

Die Botschaft wurde anlässlich der Sitzung vom 16. Dezember 2013 unter dem Vorsitz von Romy Odoni, FDP, vorberaten und wird voraussichtlich in der Januarsession 2014 im Kantonsrat behandelt.

Kontakt:

Romy Odoni
Präsidentin GASK 079 219 81 20 (Erreichbar am Mittwoch, 18.12.13,
14.00 - 15.00 Uhr und Donnerstag, 19.12.13, 8.00 - 9.00 Uhr)

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