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Staatskanzlei Luzern

Kommission WAK lehnt Abschaffung der Liegenschaftssteuer ab

Luzern (ots)

An ihrer Sitzung vom 23. August hat die kantonsrätliche Kommission Wirtschaft und Abgaben WAK sowohl die Initiative zur Abschaffung der Liegenschaftssteuer als auch den Gegenentwurf der Regierung (B77) abgelehnt. Die Ausfälle bei Kanton und Gemeinden würden zu stark ins Gewicht fallen.

Die Liegenschaftssteuer beträgt im Kanton Luzern 0,5 Promille des Steuerwerts der Liegenschaft. Der Ertrag der Steuer (2012 rund 37 Mio. Fr.) fällt je zur Hälfte an den Kanton und an die Gemeinden. Von einer Aufhebung der Liegenschaftssteuer wären gewisse Gemeinden besonders stark betroffen.

Gemeinden unterschiedlich stark betroffen

Zum einen sichert die Liegenschaftssteuer Gemeinden mit vielen Ferienhäusern und Zweitwohnungen ein minimales Steueraufkommen. Zum anderen würden neben den Tourismusgemeinden aber auch Gemeinden mit vielen Landwirtschaftsbetrieben eine bedeutende Einnahmequelle verlieren.

Auch die Stadt Luzern, die einen grossen Anteil an juristischen Personen mit Liegenschaften aufweist, wäre von der Abschaffung der Liegenschaftssteuer überdurchschnittlich betroffen und verlöre damit eine indirekte Abgeltung ihrer Zentrumslasten. Schliesslich müssten auch weitere grössere Agglomerationsgemeinden, die zurzeit mit grösseren Defiziten zu kämpfen haben, mit wesentlichen Mindereinnahmen rechnen.

Die mit einer Abschaffung der Liegenschaftssteuer verbundenen Ausfälle für den Kanton von rund 18,6 Millionen Franken (Stand Rechnung 2012) sind im AFP 2013?2016 nicht eingerechnet.

Für Mehrheit sind Ausfälle nicht tragbar

Die Mehrheit der Kommission erachtet die teilweise doppelte Belastung des Grundeigentums mit der Vermögenssteuer und mit der Liegenschaftssteuer als klar steuersystematisch fragwürdig und nicht mehr zeitgemäss. Die Kommission diskutierte auch, die Liegenschaftssteuer bei einer nächsten Steuegesetzrevision abzuschaffen und den Zeitpunkt der Abschaffung weiter hinauszuschieben. Schlussendlich entschied die Mehrheit der Kommission aber, weder die Initiative noch den Gegenvorschlag zu unterstützen, weil die finanziellen Ausfälle für Kanton und Gemeinden auf absehbare Zeit schlicht nicht tragbar wären.

Der Kantonsrat wird B77 in der Septembersession behandeln.

Kontakt:

Andrea Gmür-Schönenberger
Vizepräsidentin WAK
Tel.: +41/79/375'40'32
E-Mail: Andrea.Gmuer-Schoenenberger@lu.ch

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