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Staatskanzlei Luzern

Luzern optimiert den kantonalen Finanzausgleich

Luzern (ots)

Die Vernehmlassung zu Änderungen des Gesetzes über den Finanzausgleich hat die hohe Akzeptanz dieses Instrumentes bestätigt. Um das System weiter zu verfeinern und auch den veränderten Begebenheiten seit dem letzten Wirkungsbericht Rechnung zu tragen, hat der Luzerner Regierungsrat diverse Änderungen in die Vernehmlassung gegeben, deren Resultate jetzt in einer Botschaft an den Kantonsrat vorliegen.

Die Gemeindefinanzen haben sich in den vergangenen Jahren erfolgreich entwickelt und der finanzielle Ausgleich hat seine Wirkung gezeigt. Aufgrund dieser guten Erfahrungen drängen sich keine grundlegenden Änderungen beim Ressourcen- und Lastenausgleich auf, sondern nur einzelne Feinjustierungen.

Regierung nimmt Bedenken ernst

Die Vernehmlassungsteilnehmenden beurteilen das System des Finanzausgleichs insgesamt als erfolgreich und stimmten einem grossen Teil der vorgeschlagenen Änderungen zu. Hingegen befürchten vorab kleinere und ressourcenschwache Gemeinden, dass die Gesamtheit der vorgeschlagenen Massnahmen - in Kombination mit den Änderungen aus der Pflegefinanzierung und der Steuergesetzrevision 2011 - zu einer schwierigen finanziellen Situation führen kann. Die Umdotierung von drei Millionen Franken aus dem topographischen in den Soziallastenausgleich wurde grossmehrheitlich abgelehnt. Stattdessen wurde eine grössere finanzielle Beteiligung des Kantons gewünscht. Dieser Forderung kommt die Regierung teilweise entgegen, indem die Umdotierung vom topographischen in den Soziallastenausgleich nicht drei, sondern zwei Millionen Franken beträgt und der Soziallastenausgleich zusätzlich mit vier Millionen Franken durch den Kanton aufgestockt wird.

Umfassendere Berechnungskriterien

Die Luzerner Regierung steht für die Abschaffung der nach Einwohnerzahl abgestuften Mindestausstattung sowie der zentralörtlichen Zuschläge beim Ressourcenausgleich ein. Zum Ressourcenpotential werden neu (zu 50 Prozent) auch die Nachsteuern und die Steuerstrafen sowie die Erträge aus Regalien und Konzessionsgebühren gerechnet. Im topographischen Lastenausgleich erhalten auch jene Gemeinden eine Ausgleichszahlung, deren gewichtete Flächen in den sogenannten "Erschwerniszonen" das kantonale Mittel übersteigt. Bei den Gemeinde- und Güterstrassen wird der Grenzwert für die Zahlungen von Lastenausgleich von bisher 115 auf 100 Prozent gesenkt.

Änderungen beim soziodemographischen Lastenausgleich

Beim Bildungslastenausgleich wird an der Verknüpfung von Ressourcen und Lasten festgehalten. Dadurch erhalten ressourcenstarke Gemeinden bei überdurchschnittlicher Schülerzahl weiterhin keinen oder nur einen reduzierten Bildungslastenausgleich. Festgehalten wird beim Soziallastenausgleich auch am Indikator "Anteil der Bevölkerung im Alterssegment 80 plus", weil nach Auffassung der Luzerner Regierung ein direkter Zusammenhang mit den Kosten der Pflegefinanzierung besteht. Der Indikator "Anteil der ausländischen Wohnbevölkerung" soll durch den "Anteil durch Sozialhilfe unterstützte Personen" abgelöst werden, weil damit den überdurchschnittlichen Sozialhilfekosten der Gemeinden besser Rechnung getragen werden kann.

Aufstockung des Soziallastenausgleichs

Durch die geplante Änderung beim Ressourcenausgleich werden die grösseren ressourcenschwächeren Gemeinden gegenüber den kleineren ressourcenschwächeren Gemeinden nicht mehr schlechter gestellt. Der Wegfall von zentralörtlichen Zuschlägen wird zu Verlusten bei kleineren Zentrumsgemeinden führen. Die Anpassung bei der Berechnungsweise des topographischen Lastenausgleichs führt dazu, dass grossflächige Mittellandgemeinden zulasten von höher gelegenen Gemeinden dazugewinnen werden. Ferner führt die Aufstockung des Soziallastenausgleichs um insgesamt sechs Millionen Franken zu höheren Ausgleichszahlungen an Gemeinden, die einen überdurchschnittlichen Anteil an Hochbetagten aufweisen. Eine Änderung ist bei der Berechnungsmethode des Besitzstandes bei Gemeindefusionen vorgesehen, indem die Besitzstandsdauer von zehn auf sechs Jahre verkürzt wird. Die Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes sollen am 1. Januar 2013 in Kraft treten.

Kontakt:

Marcel Schwerzmann, Regierungsrat
Tel.: +41/41/228'55'41 (Dienstag, 14. Juni 2011, 10.00 - 12.00 Uhr)
E-Mail: marcel.schwerzmann@lu.ch

Otto Troxler, Finanzausgleich
Tel.: +41/41/228'51'43
E-Mail: otto.troxler@lu.ch

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