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Staatskanzlei Luzern

Leitplanken für die Prostitution im Kanton Luzern

Luzern (ots)

Das Justiz- und Sicherheitsdepartements (JSD) des Kantons Luzern hat Grundlagen für ein Projekt erarbeitet, das Leitlinien in Bezug auf die Prostitution schaffen soll. Der Regierungsrat des Kantons Luzern berät im April darüber.

Das Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) hat ein Projekt für die Regelung der Prostitution im Kanton Luzern erarbeitet. Das Geschäft soll im April im Regierungsrat besprochen werden, damit unmittelbar danach eine Projektgruppe die gesetzlichen Leitplanken und flankierenden Massnahmen ausarbeiten kann.

Einige Kantone kennen bereits seit längerem Regelungen der Prostitution. In einzelnen Kantonen sind die Sexarbeiterinnen selbst bewilligungs- oder meldepflichtig sowie auch die Betriebe. Das JSD hat einige dieser Erfahrungen sowie die Situation im Kanton Luzern evaluiert und die Ergebnisse in ein Projektpapier einfliessen lassen.

Innerhalb des Kantons soll das Projekt departementsübergreifend und unter Einbezug von externen Fachleuten lanciert werden. Die Regelung der Prostitution hat zum Ziel, für die Beteiligten und Betroffenen möglichst gute Rahmenbedingungen zu schaffen und die Sicherheit zu gewährleisten. Im Vordergrund stehen Aspekte der Schwarzarbeit und damit der Schutz der Arbeitnehmerinnen und -nehmer. Überdies würden Bedingungen definiert, die die Ausübung der Prostitution in geordneten Bahnen und mit dem höchstmöglichen Schutz der Anbieterinnen ermöglicht. Im Weiteren könnte die Polizei mit einem Gesetz ein Instrument erhalten, um besser gegen Frauenhandel vorgehen zu können.

Ein zentraler Punkt, der in den verbindlichen Leitlinien geregelt werden soll, ist die Festlegung der Arbeitsbedingungen von Sexarbeiterinnen. Dazu könnte die Einführung einer Bewilligungspflicht mit Auflagen für den Betrieb von Salons, Studios, Sauna-Clubs oder auf Prostitution spezialisierte Hotels zählen. Falls im Gesetzesentwurf eine Bewilligungspflicht oder eine Registrierung von Sexarbeiterinnen vorgesehen ist, so muss dies eine pragmatische und praktikable Lösung sein, die nicht unnötige, administrative Hürden aufbaut.

Ist der Regierungsrat mit dem skizzierten Vorgehen einverstanden, soll die Schaffung von rechtlichen Bestimmungen im Bereich der Prostitution unter der Federführung des JSD zügig angegangen werden.

Kontakt:

Regierungsrätin Yvonne Schärli
Tel.: +41/41/228'59'18 (Mo 21. März 2011, 14.00 bis 15.00 Uhr)

Projektleiterin Madeleine Meier
Tel.: +41/41/228'57'94 (Mo 21. März 2011, 14.00 bis 16.00 Uhr)

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