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Staatskanzlei Luzern

Revision Volksschulbildungsgesetz: Freiwilliger 2jähriger Kindergarten für alle, Sekundarschule mit 2 Modellen

Luzern (ots)

Der Luzerner Regierungsrat schlägt dem Kantonsrat
in der Botschaft zum revidierten Volksschulbildungsgesetz vor, die 
Schuleingangsstufe neu zu gestalten und die Struktur der 
Sekundarschule anzupassen. Neu sollen alle Gemeinden einen 
zweijährigen Kindergarten anbieten, für die Kinder ist das 
2.Kindergartenjahr aber weiterhin freiwillig.
An der Medienkonferenz im Luzerner Pestalozzi-Schulhaus 
präsentierten Bildungsdirektor Dr. Anton Schwingruber und Dr. Charles
Vincent, Leiter der Dienststelle Volksschulbildung im Bildungs- und 
Kulturdepartement die Schwerpunkte der Gesetzesänderungen. Die nun 
vorliegende Botschaft ist das Resultat einer breiten Vernehmlassung 
vom Januar 2010, bei der 706 Stellungnahmen unter anderem von 
Parteien, Gemeinden, Bildungspartnern, Lehrerverbänden und ganzen 
Schulhausteams eingegangen sind. Diese Ergebnisse sind in den nun 
vorliegenden Gesetzestext eingeflossen. Die Schwerpunkte der 
Neuerungen betreffen insbesondere die Neugestaltung der 
Schuleingangsstufe sowie die Anpassung der Struktur der 
Sekundarschule.
Zweijähriger Kindergarten als freiwilliges Angebot - für die 
Chancengleichheit
Eine grosse inhaltliche Änderung betrifft die Neugestaltung der 
Schuleingangsstufe: Die Gemeinden sollen ein zweijähriges 
Kindergartenangebot bereitstellen. Diese Vorgabe soll die 
Chancengleichheit im Kanton erhöhen, da in mehreren Gemeinden und in 
16 anderen Kantonen dieses Angebot bereits besteht. In den 20 
Luzerner Gemeinden mit zweijährigem Kindergarten nutzen jeweils rund 
80 Prozent aller Kinder dieses Angebot. Somit besuchen im Kanton 
gesamthaft gut 42 Prozent aller Kinder den zweijährigen Kindergarten 
oder die Basisstufenklassen, gesamtschweizerisch sind es über 86 
Prozent. Für die Kinder ist der Besuch eines zweiten 
Kindergartenjahres weiterhin freiwillig, der Entscheid liegt bei den 
Eltern. Das obligatorische Eintrittsalter wird gegenüber der heutigen
Regelung nicht verändert. Neben dem Zweijahreskindergarten sollen die
Gemeinden alternativ auch die Basisstufe anbieten können. Beide 
Punkte wurden in der Vernehmlassung überaus deutlich bejaht.
Nur noch zwei Modelle für die Sekundarschule
Verschiedene Gründe machen eine Anpassung der Sekundarschule 
notwendig: Die bestehende Modellvielfalt (getrennt, kooperativ, 
integriert) mit den vier Niveaus A, B, C und D erschwert die 
Orientierung bei den Erziehungsberechtigten, den abnehmenden 
(weiterführenden) Schulen und den Lehrbetrieben. Die demografische 
Entwicklung bringt es zudem mit sich, dass zahlreiche Gemeinden in 
den nächsten Jahren das gewählte Modell werden wechseln müssen. 
Daneben fordert die pädagogische Entwicklung eine stärkere 
Durchlässigkeit und Integration in der Sekundarschule. In 
Übereinstimmung mit den Vernehmlassungsantworten wird deshalb in der 
vorliegenden Botschaft eine Reduktion auf zwei Modelle vorgeschlagen:
das kooperative Modell mit zwei leistungsdifferenzierten Klassen 
sowie das integrierte Modell mit einer nicht leistungsdifferenzierten
Klasse. In beiden Modellen werden die Fächer Englisch, Französisch 
und Mathematik in drei Niveaugruppen unterrichtet. Das Fach Deutsch 
kann in Niveaugrupp en oder binnendifferenziert (individuelle 
Förderung einzelner Lernender innerhalb der Klasse) unterrichtet 
werden.
Verstärkte Elternmitwirkung und Kantonalisierung der vier 
heilpädagogischen Tagesschulen
Damit die Schule ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag wahrnehmen 
kann, ist sie auf die Mitarbeit der Eltern angewiesen. Deshalb soll 
die Erziehungsverantwortung der Erziehungsberechtigten im Gesetz 
stärker verankert werden. Die Erziehungsberechtigen müssen dafür 
sorgen, dass ihr Kind unter geeigneten Bedingungen lernen kann und 
ausgeruht den Unterricht besucht. Schulleitung und Lehrpersonen 
sollen die Erziehungsberechtigten zur Teilnahme an wichtigen 
Informationsveranstaltungen und Gesprächen verpflichten können. 
Kommen die Erziehungsberechtigten ihren Pflichten nicht genügend 
nach, können von der Schulpflege Elternbildungskurse oder eine 
Erziehungsberatung angeordnet oder eine Ordnungsbusse ausgesprochen 
werden.
Organisatorische Anpassungen
Neben diesen Hauptpunkten enthält die Revision noch einige eher 
organisatorische Anpassungen. So werden die bisher in kommunaler 
Trägerschaft stehenden vier heilpädagogischen Tagesschulen (Emmen, 
Luzern, Sursee und Willisau) in kantonale Trägerschaft übergeführt. 
Der entsprechende Wechsel erfolgt in Übereinstimmung mit den 
bisherigen Trägergemeinden und hat keine finanziellen Folgen.
Weiter soll die Finanzierung der Sonderschulung aufgrund der 
Erfahrungen der letzten zwei Jahre vereinfacht werden. Die hälftige 
Kostenteilung von Kanton und Gemeinden soll weiterhin gelten. Neu 
sollen aber alle Gemeindebeiträge über den Beitrag pro Einwohner 
geleistet werden.
Die letzte Veränderung betrifft den Kantonsanteil an den 
Betriebskosten der Volksschule; dieser soll aufgrund der erheblich 
erklärten Motion M 408 von Erich Leuenberger aus dem Jahr 2009 von 
22,5 Prozent auf 25 Prozent erhöht werden.
Kantonale Abstimmung voraussichtlich im Jahr 2011
Nur die Einführung des zweijährigen Kindergartenangebots hat 
direkte finanzielle Auswirkungen für die meisten Gemeinden, die 
übrigen vorgeschlagenen Änderungen ziehen mehrheitlich keine 
zusätzlichen Kosten nach sich. In etwa 40 Gemeinden müssen 
zusätzliche Kindergartenklassen gebildet werden. Dies führt zu einer 
Erhöhung der Betriebskosten um rund 15,3 Millionen Franken. Davon 
werden 25 Prozent vom Kanton übernommen. Dieser Erhöhung der Kosten 
stehen Einsparungen durch den demografisch bedingten Rückgang der 
Schülerzahlen in der Sekundarschule gegenüber, sodass für die 
Gemeinden gesamthaft betrachtet nicht höhere Gesamtausgaben 
entstehen. Für den Kanton führt namentlich die Erhöhung des Beitrags 
an die Betriebskosten von 22,5 auf 25 Prozent zu einem 
Ausgabenzuwachs. Deshalb untersteht die Gesetzesrevision dem 
obligatorischen Referendum und macht eine Abstimmung voraussichtlich 
im Jahr 2011 nötig.
Die Botschaft geht nun zur Beratung an die zuständige 
Fachkommission des Kantonsrates (Kommission Erziehung, Bildung und 
Kultur) und dann im Winter 2010 zur Behandlung in den Kantonsrat. 
Nach der Zustimmung durch die Luzerner Stimmberechtigten wird die 
Revision voraussichtlich am 1. August 2011 in Kraft treten können.
Anhänge:
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/8094_20100630_VBG.pdf

Kontakt:

Regierungsrat Dr. Anton Schwingruber
Vorsteher Bildungs- und Kulturdepartement des Kantons Luzern
Tel.: +41/41/228'52'03

Dr. Charles Vincent
Leiter Dienststelle Volksschulbildung
Tel.: +41/41/228'52'12

Regula Huber
Informationsbeauftragte Bildungs- und Kulturdepartement
Tel.: +41/41/228'64'86
E-Mail: regula.huber@lu.ch

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