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Staatskanzlei Luzern

Planungsbericht des Regierungsrates: Wie sieht die Sekundarstufe l der Zukunft aus?

Luzern (ots)

Wie soll sich die Sekundarstufe l (7. bis 9.
Schuljahr) weiterentwickeln, um die gegenwärtigen Veränderungen auf 
der Primarschulstufe optimal aufnehmen zu können? Und wie müssen die 
weiteren Abnehmerschulen auf diese Neuerungen vorbereitet werden? 
Diese Fragen zur Schnittstellenproblematik zwischen diesen 
Schulstufen beantwortet der Planungsbericht, den der Luzerner 
Regierungsrat dem Kantonsrat zur Beratung unterbreitet hat.
Mit dem Gesetz über die Volksschulbildung aus dem Jahr 1999 wurden
auch für die Sekundarstufe I verschiedene Neuerungen gesetzlich 
verankert. So wurden den Gemeinden drei Strukturmodelle gleichwertig 
zur Verfügung gestellt, die Begabtenförderung obligatorisch erklärt 
und mit dem Niveau A für alle Schulen eingeführt. So umfasst die 
heutige Sekundar-stufe I folgende vier Niveaus:
  • Niveau A für schulleistungsstarke Lernende (Vorbereitung auf Kurzzeitgymnasium und anspruchsvolle Berufsausbildungen evtl. mit Berufsmatura,)
  • Niveau B für Lernende mit guten Schulleistungen (Vorbereitung auf schulisch anspruchsvolle Berufsausbildungen),
  • Niveau C (entspricht der ehemaligen Realschule),
  • Niveau D (entspricht der ehemaligen Werkschule).
In der Ausgestaltung der Sekundarstufe I sind drei verschiedene 
Modelle möglich: das typengetrennte, das kooperative und das 
integrierte Modell.
Die Umsetzung dieser Neuerungen erfolgte bis 2005. Ende Schuljahr 
2007/08 hatten alle Schulen der Sekundarstufe I diese Neuerungen 
vollständig umgesetzt. Im Schuljahr 2008/09 erfolgte nun die 
Evaluation dieser Neuerungen.
Im Hinblick auf eine weitere Verbesserung der Schnittstelle zur 
Primarstufe und zur Sekundarstufe II sind in den letzten drei 
Schuljahren weitere Neuerungen umgesetzt worden. So sind die 
Schulzeugnisse der Sekundarstufe I seit dem Schuljahr 2007/08 besser 
auf die Bedürfnisse der Lehrbetriebe angepasst. Gleichzeitig wurde in
der 2. Sekundarklasse mit ?Stellwerk 8? eine Lernstandsmessung 
eingeführt, die einerseits den Lehrbetrieben mehr Informationen über 
das Potenzial der Lernenden geben soll, andererseits für die 
Lernenden eine Standortbestimmung darstellt. Die Ergebnisse der 
Lernstandsmessung dienen demnach auch der individuellen Förderung in 
der 3. Sukundarklasse. Für die im Unterricht integrierte Förderung 
steht pro Woche eine Lektion zur Verfügung. Die Einführung von 
?Stellwerk 9? in der 3. Sekundarklasse ist auf das Schuljahr 2009/10 
geplant. Zur Optimierung der Nahtstellen Primarstufe - Sekundarstufe 
I und Sekundarstufe I - Sekundarstufe II wurden auch die 
Übertrittsver fahren überprüft und angepasst.
Nur noch zwei Strukturmodelle für die Sek l
Weil verschiedene Entwicklungen weitere Anpassungen in der 
Sekundarstufe I notwendig machen, hat sich der Regierungsrat mit der 
zukünftige Ausgestaltung dieser Stufe beschäftigt. Dabei sind neben 
den Ergebnissen auch die demografische Entwicklung, die Entwicklungen
auf gesamtschweizerischer und sprachregionaler Ebene, die 
Entwicklungen auf den übrigen Schulstufen (insbesondere der 
Primarstufe und der Sekundarstufe II) und der internationale 
Vergleich miteinbezogen worden.
Ein wesentlicher Aspekt in der Weiterentwicklung ist die 
Unterrichtsentwicklung. Dazu gehören individualisierende Lehr- und 
Lernformen, Instrumente wie Bildungsstandards, Kompetenzmodelle, ein 
regionaler Lehrplan und standardisierte Leistungsmessungen. Da die 
Schulstrukturen eine wichtige Rahmenbedingung für die Zielerreichung 
im Unterricht darstellen, müssen auch sie mittel- oder langfristig 
angepasst werden. Aufgrund der genannten Überlegungen und Vergleiche 
spricht sich der Regierungsrat für eine Reduktion der Zahl der 
Strukturmodelle aus: In Zukunft sollen für die Sekundarstufe I in der
Volksschule nur noch zwei Strukturmodelle zur Verfügung stehen.
Die gesamten Ausführungen sind in einem Planungsbericht an den 
Kantonsrat zusammengestellt. Dieser Planungsbericht wurde im Juni 
2008 in einer Motion vom Kantonsrat verlangt. Der Planungsbericht ist
vom Regierungsrat im Mai 2009 behandelt und verabschiedet worden. Die
Besprechung im Kantonsrat findet voraussichtlich im Herbst 2009 
statt. Die im Bericht dargestellten Eckwerte können mit den heutigen 
gesetzlichen Bestimmungen realisiert werden. Bei einer kommenden 
Teilrevision des Gesetzes über die Volksschulbildung können aber 
kleinere Anpassungen vorgenommen werden.

Kontakt:

Dr. Charles Vincent, Vorsteher Dienststelle Volksschulbildung
Tel.: +41/41/228'52'12
E-Mail: charles.vincent@lu.ch

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