Alle Storys
Folgen
Keine Story von Staatskanzlei Luzern mehr verpassen.

Staatskanzlei Luzern

Innovative Gesetzgebung zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts

Luzern (ots)

Der Regierungsrat hat die Botschaft für ein Gesetz
zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts zu Handen des 
Kantonsrats verabschiedet. Das neue Gesetz stellt als Rahmengesetz 
eine einheitliche und verbindliche Rechtsgrundlage für die kantonale 
Gesellschaftspolitik, namentlich in den Handlungsfeldern Alter, 
Behinderung, Familie, Frau und Mann, Kindheit und Jugend sowie 
Migration dar. Auf dieser Grundlage werden Chancengerechtigkeit und 
Integration themenübergreifend und vernetzt gefördert. Im Gesetz 
vorgesehene Massnahmen sind unter anderem die Entwicklung von 
Leitbildern und Handlungsstrategien, die Koordination und Regelung 
der Zusammenarbeit, Wissensvermittlung und Information, sowie die 
Möglichkeit von Förderbeiträgen.
Die gesellschaftliche Dynamik mit ihren demografischen 
Veränderungen und mit dem Wertewandel führt zu einer Gefährdung des 
gesellschaftlichen Zusammenhalts (zum Beispiel durch die zunehmende 
Individualisierung und das sinkende Vertrauen in den 
Generationenvertrag). Der gesellschaftliche Zusammenhalt kann zwar 
nicht durch den Staat hergestellt werden. Doch wird die Förderung des
gesellschaftlichen Zusammenhalts mehr und mehr eine Perspektive für 
das staatliche Handeln. Der Kanton kann ihn darüber hinaus durch 
günstige Rahmenbedingungen fördern. Mit dem neuen Gesetz erhält der 
Kanton für die genannten Handlungsfelder ein Fördergesetz, wie er es 
bereits heute auch in anderen Bereichen (Wirtschaft, Kultur und 
Tourismus) kennt.
Die bisherigen unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen der 
verschiedenen Handlungsfelder werden vereinheitlicht. Beispielsweise 
wird das heutige Gesetz über die Förderung der Gleichstellung von 
Frau und Mann in das neue umfassendere Gesetz überführt. Weitere 
kantonale Fördergesetze zum Beispiel im Bereich Jugend oder 
Integration von Zugewanderten sind nicht erforderlich, weil die neue 
Rechtsgrundlage genügt.
Mit dieser Vorlage leistet der Kanton Luzern Pionierarbeit in der 
Gesetzgebung für eine umfassende Gesellschaftspolitik.

Kontakt:

Regierungsrat Dr. Markus Dürr
Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements
Tel.: +41/41/228'60'81

Dr. Hansjörg Vogel
Leiter der Fachstelle Gesellschaftsfragen
Tel.: +41/41/228'61'77

Weitere Storys: Staatskanzlei Luzern
Weitere Storys: Staatskanzlei Luzern
  • 01.05.2009 – 16:53

    Hochwasserentlastungskanal und neue Kantonsstrasse in Willisau eingeweiht

    Luzern (ots) - Nach einer Bauzeit von zwei Jahren sind die Hochwasserschutzmassnahmen an der Enziwigger in Willisau realisiert und die Abschlussarbeiten an der neuen Kantonsstrasse werden termingemäss Ende Juli 2009 vollendet. «Die Bauwerke bringen Willisau mehr Sicherheit und höhere Wohnqualität», erklärte Regierungspräsident Max Pfister am 1. Mai 2009 ...

  • 01.05.2009 – 13:48

    Neue Rektorin für das Berufsbildungszentrum Gesundheit und Soziales gewählt

    Luzern (ots) - Angelica Ferroni Heggli wird neue Rektorin des Berufsbildungszentrums Gesundheit und Soziales. Sie tritt die Stelle am 1. August 2009 an und ersetzt Ursula Matter Eichenberger, welche von der neuen Trägerschaft der Höheren Fachschule Gesundheit Zentralschweiz zur Rektorin gewählt wurde. Angelica Ferroni Heggli (Jg. 1952) ist seit 2006 als ...

  • 01.05.2009 – 10:58

    Weitere Vertiefung der Zusammenarbeit Aargau und Luzern 2009

    Luzern (ots) - Gestern Donnerstag trafen sich die Regierungen der Kantone Aargau und Luzern zu einer gemeinsamen Arbeitssitzung. Sie würdigten die Ergebnisse der Zusammenarbeit im vergangenen Jahr. Gleichzeitig legten sie die Ziele der Zusammenarbeit für das laufende Jahr fest. In zahlreichen Aufgabenbereichen konnten im vergangenen Jahr positive ...