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Staatskanzlei Luzern

Innovative Gesetzgebung zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts

Luzern (ots)

Der Regierungsrat hat den Entwurf für ein Gesetz
zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in die
Vernehmlassung gegeben. Das neue Gesetz ist ein Rahmengesetz und
bezweckt die Förderung von Chancengerechtigkeit und Integration,
besonders in den Handlungsfeldern Kindheit und Jugend, Alter,
Familie, Frau und Mann, Behinderung, Migration. Im Gesetz vorgesehene
Massnahmen sind unter anderem die Entwicklung von Handlungsstrategien
und Leitbildern, die Koordination und Regelung der Zusammenarbeit,
Wissensvermittlung und Information, sowie die Möglichkeit von
Förderbeiträgen. Für Kanton und Gemeinden entstehen dadurch keine
grundsätzlich neuen Aufgaben.
Die gesellschaftliche Dynamik mit ihren demografischen
Veränderungen und mit dem Wertewandel führt zu einer Gefährdung des
gesellschaftlichen Zusammenhalts (z.B. zunehmende Individualisierung,
Schere zwischen arm und reich, sinkendes Vertrauen in den
Generationenvertrag). Der gesellschaftliche Zusammenhalt übersteigt
bei weitem das staatliche Handeln. Trotzdem hat der Staat ein
Interesse daran, die Rahmenbedingungen in den zentralen
Lebensbereichen so zu gestalten, dass der gesellschaftliche
Zusammenhalt gefördert wird. Hierfür hat der Regierungsrat die
Kommission für Gesellschaftsfragen und die Fachstelle für
Gesellschaftsfragen geschaffen. Die Fachstelle Gesellschaftsfragen
ist Teil der Dienststelle Soziales und Gesellschaft im Gesundheits-
und Sozialdepartement. Sie hat den Auftrag, als Wissens- und
Kompetenzzentrum Dienstleistungen in den genannten Handlungsfeldern
zuhanden der Regierung und der Verwaltung zu erbringen.
Bisher fehlt jedoch eine einheitliche gesetzliche Grundlage für
eine umfassende kantonale Gesellschaftspolitik, die auf die Förderung
des gesellschaftlichen Zusammenhalts ausgerichtet ist. Die
verschiedenen Handlungsfelder haben auch ganz unterschiedliche
gesetzliche Regelungen. So gibt es zum Beispiel ein Gesetz zur
Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann (SRL 24). Für andere
Handlungsfelder, wie z.B. die Integrationsförderung von
Zugewanderten, existiert jedoch noch keine kantonale gesetzliche
Grundlage. Deshalb hat der Regierungsrat das Gesundheits- und
Sozialdepartement vor einem Jahr beauftragt, den Entwurf zu einem
Gesetz zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts
auszuarbeiten. Diesen Entwurf hat er nun bis Ende Jahr zur
Vernehmlassung freigegeben.
Der Gesetzesentwurf und die dazugehörigen Erläuterungen sind unter
folgendem Link zu finden: www.lu.ch/gsd_vernehmlassung
Regierungsrat Dr. Markus Dürr
Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements
Tel.: +41/41/228'60'81
Dr. Hansjörg Vogel
Leiter der Fachstelle Gesellschaftsfragen
Tel.: +41/41/228'61'77 
      (Mittwochnachmittag von 13.30 bis 16.30 Uhr erreichbar)

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