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Staatskanzlei Luzern

Entwicklungsschwerpunkt Luzern Nord ist nun behördenverbindlich

Luzern (ots)

Richtplan und Erläuterungsbericht des
Entwicklungsschwerpunktes (ESP) Luzern Nord sind fertig gestellt und
vom Regierungsrat mit Ergänzungen genehmigt worden. Damit ist der ESP
Luzern Nord für die Behörden verbindlich.
Im Kanton Luzern gelten gemäss bisherigem kantonalen Richtplan'98
und gemäss nun revidiertem kantonalen Richtplan, der noch bis am 31.
August 2008 in der Anhörung ist, insgesamt 12 Gebiete als
wirtschaftlich sehr bedeutend (sogenannte kantonale
Entwicklungsschwerpunkte). Diese sollen mit hoher Priorität
planerisch, baulich und wirtschaftlich entwickelt werden.
Die drei Gemeinden Emmen, Littau und Luzern haben sich schon vor
einigen Jahren zu einer gemeinsamen Planung entschlossen und das
zusammenhängende Entwicklungsgebiet im Raum Luzern Nord auf sein
Potenzial genauer untersucht und Massnahmen erarbeitet. Die
Ergebnisse sind im aktuell vorliegenden überkommunalen Richtplan
"Entwicklungsschwerpunkt (ESP) Luzern Nord - Teil 1: Emmen Littau
Luzern" sowie im dazugehörenden "Erläuterungsbericht" festgehalten.
Insbesondere wurden die möglichen Nutzungen in den verschiedenen
Teilgebieten genauer untersucht, gegenseitig optimiert und auf den
Verkehr abgestimmt. Arbeits- und Mischzonen erfüllen auf diese Weise
hohe städtebauliche Anforderungen, lassen Frei- und Erlebnisräume
entstehen und sichern die Vorgaben des Umweltschutzes.
Um auch in Zukunft die Erreichbarkeit der Standorte für Bewohner,
Unternehmungen und Mitarbeitende sicher zu stellen, wurde das gesamte
Verkehrsnetz einer erweiterten Untersuchung unterzogen. Die künftige
Beschränkung von so genannten publikumsintensiven Einrichtungen wie
z.B. Food- und Fachmärkte oder Einkaufszentren soll den Zuwachs an
motorisiertem individuellen Verkehr auf ein vom Strassensystem
verkraftbares Mass begrenzen. Neue Linienführungen und ausgebaute
Umsteigeknoten des öffentlichen Verkehrs sollen die Erreichbarkeit
aller Gebiete mit Bus und Bahn erhöhen. Für künftige Optimierungen
öffentlicher Verkehrseinrichtungen sind gesonderte Trassees für den
Bus erfasst.
Das beachtliche Zentrumspotenzial der Gebiete Reusszopf -
Täschmatte - Seetalplatz und Bahnhof Emmenbrücke wurde innerhalb
dieser Planung erkannt. In einer gemeinsamen Vertiefung der im ESP
aufgeworfenen Fragen soll diese wirtschaftliche wie städtebauliche
Leistungskraft freigelegt werden. Die entsprechenden Arbeiten wurde
bereits unter dem Titel "Masterplan Stadtzentrum Luzern Nord" aktiv
aufgenommen und die Medien wurden am 3. Juni 2008 darüber informiert.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens stützte der Regierungsrat
die Autonomie der Gemeinden und ermöglicht diesen, ausnahmsweise
interessante Unternehmungen mit erhöhter Verkehrsbelastung
gegebenenfalls dann anzusiedeln, wenn die Gesamtverträglichkeit
innerhalb einer Sondernutzungsplanung geprüft und als vertretbar
beurteilt wurde. Kleinere und mittlere Betriebe werden innerhalb des
insgesamt gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschlossenen Gebietes
von diesbezüglich zusätzlichen Bedingungen entlastet. Mit diesen
Änderungen setzte der Regierungsrat den Richtplan in Kraft.
Richtplan und Erläuterungsbericht sowie Genehmigungsentscheid des
Regierungsrates können auf den Internetseiten des Kantons
www.rawi.lu.ch
der Gemeinden Littau und Emmen sowie der Stadt Luzern eingesehen
werden.

Kontakt:

Mike Siegrist
Abteilungsleiter Raumplanung in der Dienststelle Raumentwicklung
Wirtschaftsförderung und Geoinformation (rawi)
Tel.: +41/ 41/228'51'89
E-Mail: mike.siegrist@lu.ch

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