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Staatskanzlei Luzern

Regionale Kulturförderung ab 2008

Luzern (ots)

Die Regionalkonferenz Kultur hat ein Modell für
eine neue, verstärkte regionale Zusammenarbeit entwickelt. Ein
Gemeindevertrag unter den bisherigen und neuen RKK Gemeinden liegt
vor und wird in diesem Herbst in den beteiligen Gemeinden beraten.
Neue Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden
Die Finanzreform 08 und die darin enthaltene Aufgabenentflechtung
zwischen Kanton und Gemeinden sehen im Bereich der Kulturförderung
vor, die Gemeinden der Regionalkonferenz Kultur Region Luzern (RKK),
mit Ausnahme der Stadt Luzern, ab 2008 von den Beiträgen an das
Luzerner Theater und das Luzerner Sinfonieorchester vollständig zu
entlasten (rund 1,8 Mio. Franken). Der Kanton übernimmt diese
Beiträge und wird mit der Stadt Luzern im Verhältnis 70% zu 30% für
die öffentliche Finanzierung dieser grossen Kulturunternehmungen von
überregionaler Bedeutung (inkl. Kunstmuseum) zuständig sein. Gestützt
auf eine Änderung des Kulturförderungsgesetzes soll ein Zweckverband,
bestehend aus Stadt und Kanton Luzern gebildet werden, der diese
Aufgabe übernimmt.
Im Gegenzug entlastet sich der Kanton bei seiner bisherigen
Förderung von regional bedeutenden Kulturinstitutionen/Festivals im
Umfang von rund Fr. 530'000.-. Die Finanzreform sieht vor, dass die
Regionsgemeinden diesen (Teil-) Rückzug des Kantons aus der
regionalen Kulturförderung in eigener Regie kompensieren. Der Kanton
wird sich neben seiner wesentlich verstärkten Beteiligung an den
grossen Kulturunternehmungen weiterhin bei der Förderung von
Kulturprojekten mit mindestens kantonaler Bedeutung auf Gesuch hin
engagieren.
Die RKK als regionale Kulturförderinstitution
Mit Blick auf diese Neuordnung der Zuständigkeiten hat die
Regionalkonferenz Kultur (RKK) ein Modell für eine neue, verstärkte
regionale Kulturförderung ab 2008 entwickelt. Gestützt auf einen
Gemeindevertrag unter den bisherigen und unter Einschluss von neuen
RKK-Gemeinden soll die bisher vom Kanton wahrgenommene Aufgabe neu
von den regionalen Gemeinden getragen werden. Insgesamt ist für diese
neue regionale Kulturförderung der RKK-Gemeinden ein Gesamtkredit von
rund Fr. 750'000.- vorgesehen (inkl. Geschäftsstelle). Der Vertrag
kommt zustande, sofern der Beitrag pro Einwohner einer Gemeinde den
Betrag von Fr. 5.90 nicht übersteigt.
Der vorgeschlagene Gemeindevertrag und die Bildung einer
Regionalen Kulturförderkonferenz ist ein pragmatischer und
verhältnismässiger Vorschlag. Er ist eine gute Antwort auf die neue
Aufgabenteilung und stärkt die interkommunale Zusammenarbeit. Die
Wahrnehmung kultureller Angebote hält sich nicht an Gemeindegrenzen.
Viele dieser Angebote finden zentral, d.h. in der Stadt Luzern statt.
Es geht um einen Ausgleich dieser Zentrumssituation. Die Bevölkerung
der Region Luzern nutzt die Kultur umfassend: zum Beispiel im
Kleintheater, in der Schüür, bei Jazz-Club- und grossen
Chorkonzerten, an Blues und Blue Balls Festivals oder am FUMETTO,
aber auch kleinere Veranstaltungen ziehen Besucherinnen und Besucher
unterschiedlichen Alters aus der ganzen Region an. Diese Angebote
werden somit breiter abgestützt. Kulturbetriebe in der Region, z.B.
Museum Bellpark, Nachfolgeprojekt zur Gersag-Galerie Emmen oder
Zwischenbühne Horw, welche zweifellos regionale Bedeutung haben,
kommen auch in den Genuss der interkommunalen Finanzierung.
Der Vertrag liegt jetzt bei den Gemeinden zur Beschlussfassung
vor. Er wurde in der Vernehmlassung von den Gemeinden der RKK
(Luzern, Adligenswil, Buchrain, Dierikon, Ebikon, Emmen, Hergiswil
(NW), Horw, Kriens, Littau, Meggen, Rothenburg Schwarzenberg
durchwegs positiv aufgenommen. Positive Rückmeldungen liegen auch aus
den Gemeinden Greppen, Root und Weggis vor. Zudem laufen
Verhandlungen mit den Gemeinden Malters, Gisikon, Honau, Udligenswil
und Vitznau. Der Gemeindevertrag soll auf den 1.1.2008 in Kraft
treten. Vorbehalten bleiben die Zustimmung der Gemeinden sowie auch
(indirekt) der Stimmberechtigten des Kantons zur Finanzrefom 08 am
25. November.
Die Rolle der Stadt Luzern
Der jährliche Gesamtaufwand der Stadt Luzern im Bereich der
lokalen, regionalen, kantonalen und nationalen Kulturförderung
beträgt rund 25 Mio. Franken. In diesem Rahmen wird die Stadt Luzern
als Zentrumsgemeinde an dieselben Kulturinstitutionen/Festivals, die
auch gestützt auf den Gemeindevertrag unterstützt werden, weiterhin -
in eigener Verantwortung und gestützt auf gesonderte Vereinbarungen -
wiederkehrende Beiträge in der Höhe von derzeit rund 1,9 Mio. Franken
entrichten. Teilweise werden diese Beiträge gestützt auf
Subventionsverträge mit mehrjähriger Laufzeit ausgerichtet. Ferner
wird die Stadt - unabhängig vom geplanten Fördermodell der RKK -
weiterhin ihre Förderung für Festivals und Events sowie für
Jahresbeiträge, für Einzel- und Projektbeiträge auf Gesuch hin
durchführen sowie ihre Beitragsleistungen für das KKL sowie an
diejenigen Institutionen erbringen, die sie zusammen mit dem Kanton
und weiteren Partnern finanziert.
Die Stadt will aber zum Aufbau der regionalen Kulturförderung
beitragen und wirkt im Gemeindevertrag mit: Für die Unterstützung
einmaliger regionaler Projekte zahlt die Stadt Fr. 50'000 pro Jahr in
den entsprechenden Fonds und beteiligt sich anteilsmässig ebenfalls
an den Kosten der Geschäftsstelle.

Kontakt:

Pia Hirschi
Präsidentin Regionalkonferenz Kultur
Adligenswil
Tel.: +41/41/375'77'27

Daniel Huber
Kulturbeauftragter Kanton/Geschäftsstelle RKK,
Tel. +41/41/228'52'05

Rosie Bitterli
Chefin Kultur Stadt Luzern
Tel.: +41/41/208'82'86

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