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Staatskanzlei Luzern

Feuerverbot im Wald und am Waldrand im gesamten Kantonsgebiet aufgehoben

Luzern (ots)

Nach den teilweise ergiebigen Niederschlägen der
letzten Tage hat sich die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern
entschärft. Das Feuerverbot im Wald und am Waldrand wird deshalb im
gesamten Kantonsgebiet per sofort aufgehoben. Im Umgang mit offenem
Feuer im Freien ist jedoch weiterhin Vorsicht geboten.
Am 24. April 2007 erliess die Dienststelle Landwirtschaft und Wald
(lawa) in Abstimmung mit den Zentralschweizer Kantonen nach einer
lang andauernden Trockenperiode im gesamten Kantonsgebiet gestützt
auf § 19 Absatz 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) ein
Feuerverbot im Wald und in waldnahen Gebieten. Gebäudeversicherung,
Kantonspolizei und lawa konnten feststellen, dass die Bevölkerung
viel Verständnis für diese Einschränkung gezeigt hat. Die Gemeinden
haben mit verschiedenen Aktivitäten zu dieser positiven Akzeptanz
beigetragen. Die drohende Gefahr von Waldbränden wurde allgemein
ernst genommen.
Im Kanton Luzern ereigneten sich nach Erlass des Feuerverbots
keine Waldbrände mehr. In wenigen Fällen mussten Verstösse gegen das
Feuerverbot mit einer Strafanzeige geahndet werden.

Kontakt:

Thomas Abt
Abteilungsleiter Wald Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa)
Tel. +41/41/925'10'71
E-Mail: thomas.abt@lu.ch

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