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Staatskanzlei Luzern

Runder Tisch: Erste Erfolge gegen Ausschreitungen bei Fussballspielen

Luzern (ots)

Im November 2006 hat Regierungsrätin Yvonne Schärli
im Zusammenhang mit Ausschreitungen rund um die Fussballspiele auf
der Luzerner Allmend zum Runden Tisch eingeladen. An einer
Medienkonferenz von heute Freitag zogen Regierungsrätin Yvonne
Schärli-Gerig und Stadträtin Ursula Stämmer-Horst sowie Vertreter von
Polizei, FCL und der Hochschule für Soziale Arbeit eine erste Bilanz
zum Runden Tisch. Dabei wurden das aufgegleiste Fanprojekt, die
Umsetzung der Bestimmungen des Hooligangesetzes sowie weitere
Massnahmen vorgestellt.
Präventionskonzept
Unter der Leitung von Prof. Jörg Häfeli von der Hochschule für
Soziale Arbeit Luzern wird ein Fanprojekt ausgearbeitet. Um eine
positive Fankultur zu entwickeln wird die Fanarbeit professionell an
die Hand genommen. Das Fanprojekt verfolgt folgende Ziele:
- Eindämmung von Gewalt, beispielsweise durch Unterstützung der
     Selbstregulierungsmechanismen der Fans,
   - Abbau extremer Orientierungen (Rassismus, Feindbilder,
     Vorurteile),
   - Steigerung des Selbstwertgefühls und der Verhaltenssicherheit
     bei jugendlichen Fussballfans,
   - stärkere Rückbindung jugendlicher Fans an den Verein.
"Risikofans" sollen frühzeitig angesprochen und im Dialog für eine
gute Fussballatmosphäre gewonnen werden. Das detaillierte Projekt
soll Ende April 2007 vorliegen. Anschliessend werden der Kanton, die
Stadt Luzern sowie die Verantwortlichen des FCL die Vorschläge prüfen
und über deren Umsetzung befinden.
Umsetzung von BWIS
Der Kommandant der Kantonspolizei Luzern, Beat Hensler, hat die
Umsetzung der rechtlichen Bestimmungen des Bundesgesetzes zur Wahrung
der Inneren Sicherheit durch die Polizei erläutert. Die Polizei
verfolgt dabei die "3-D-Strategie" mit den drei Pfeilern Dialog,
Deeskalation und Durchgreifen.
Das Hooligangesetz bietet der Polizei die Möglichkeit
Rayonverbote, Meldeauflagen und Polizeigewahrsam zu verfügen.
  • Mit dem Rayonverbot kann einer Person, welche sich anlässlich von Sportveranstaltungen nachweislich an Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen beteiligt hat, der Aufenthalt in einem Gebiet im Umfeld von Sportveranstaltungen längstens für die Dauer eines Jahres verboten werden.
  • Mit der Meldeauflage kann eine Person verpflichtet werden, sich zu bestimmten Zeiten bei einer Polizeistelle zu melden (im Zeitraum der Durchführung von Sportveranstaltungen).
  • Als stärkste Sanktion kann die Polizei eine Person für maximal 24 Stunden in Polizeigewahrsam nehmen, wenn konkrete und aktuelle Hinweise dafür vorliegen, dass sie sich an Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen beteiligen will.
Die Polizei wird bei ihrer Arbeit vom elektronischen
Informationssystem des Bundes HOOGAN unterstützt. Dort werden Daten
über Personen aufgenommen, die sich anlässlich von
Sportveranstaltungen im In- und Ausland gewalttätig verhalten haben.
Weitere Massnahmen
Die an der ersten Sitzung des Runden Tischs von den Beteiligten
vorgebrachten Optimierungsvorschläge wurden näher geprüft und werden
teilweise weiterverfolgt. Der FCL hat nach Rücksprache mit der
Securitas und der Polizei die Kamerasituation zur Aufklärung von
Straftaten im Stadion verbessert. Weiter wird die Polizei in nächster
Zeit die VBL-Busse für den Transport der Fans vom und zum Stadion
begleiten.
Fazit
Im Anschluss an die Ausführungen zogen Regierungsrätin Yvonne
Schärli-Gerig, Stadträtin Ursula Stämmer-Horst und Walter Stierli,
Verwaltungsratspräsident der FCL-Innerschweiz AG Bilanz. Man war sich
einig, dass es keine Patentrezepte für die Verbesserung der Situation
gibt und dass auch andere Städte im In- und Ausland mit
Ausschreitungen konfrontiert sind. Wichtig ist aber, dass gemeinsam
mit den verschiedenen Anspruchsgruppen der Gewalt rund um die Spiele
begegnet und adäquat darauf reagiert wird. Luzern hat hier erste
erfolgreiche Schritte unternommen.
Kontakt
Vincenz Blaser, Departementssekretär des Justiz- und
Sicherheitsdepartementes
Tel.: +41/41/228'59'13

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