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Staatskanzlei Luzern

Asbest - Was tut das des Gesundheits- und Sozialdepartements des Kantons Luzern?

Luzern (ots)

In jüngster Vergangenheit wurde das Thema Asbest
mehrfach von den Medien aufgegriffen. Dabei wurde auch ein Teil einer
Liste mit angeblich spritzasbestbelasteten Häusern im Kanton Luzern
publiziert. Die Reaktionen aus der Bevölkerung reichten von
Verängstigung bis Empörung. Das Gesundheits- und Sozialdepartement
des Kantons Luzern (GSD) möchte das Thema versachlichen und Hilfe
anbieten.
Asbest wurde früher als Werkstoff vor allem wegen seiner
ausgezeichneten Hitze- und Feuerbeständigkeit geschätzt. Eingeatmete
Asbestfasern können aber zu schweren Erkrankungen führen. Deshalb
gilt seit 1990 ein Asbestverbot. Trotzdem findet man noch heute an
vielen Orten, auch im Kanton Luzern, asbesthaltige Materialien.
Ist Asbest eine unmittelbare Gefahr für die Bevölkerung?
Solange die Asbestwerkstoffe nicht beschädigt sind oder nicht
bearbeitet werden, kann von keiner unmittelbaren Gefährdung oder
höchstens von einer geringen Gefährdung ausgegangen werden.
Allerdings ist eine Beschädigung v.a. beim Spritzasbest für Laien
schwierig feststellbar.
Das GSD erachtet die Veröffentlichung der Liste mit den angeblich
asbestbelasteten Häusern als wenig zweckdienlich, da dies, mehr zur
Verunsicherung, als zur Klärung der Situation beiträgt. Trotzdem wird
die Liste auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft. Es ist auch
festzuhalten, dass Asbest in den letzten Jahrzehnten so mannigfach
als Werkstoff zum Einsatz kam, dass in den nächsten Jahren immer
wieder mit heute noch unbekannten Asbestfunden zu rechnen ist. Das
GSD nimmt die Ängste und Befürchtungen der Bevölkerung ernst und hat
deshalb ein Massnahmenpaket in die Wege geleitet.
Was unternimmt das GSD zur Verbesserung der Situation?
1.) Die Häuserliste mit insgesamt 169 Objekten im Kanton Luzern
wird überprüft. Die Überprüfung wurde bereits vor einige Wochen
gestartet. Da die Daten der Liste aus dem Jahr 1985 stammen, ist mit
einem hohen Bereinigungsbedarf zu rechnen. Es zeichnet sich schon
heute ab, dass die Liste veraltet ist. Die Angaben zu den einzelnen
Objekten sind zum Teil erheblich ungenau. Die Überprüfung löst viel
Kleinarbeit aus, sodass sie einige Monate in Anspruch nehmen wird.
2.) Aus den Rückmeldungen der Häuserbesitzer werden dann die 169
Objekte ein erstes Mal katalogisiert. Es wird Häuser geben, die
bereits saniert wurden; andere Häuser wird es nicht mehr geben, da
sie abgebrochen wurden. Bei einer weiteren Gruppe von Häusern wird
das mögliche Asbestrisiko unbekannt sein, da die Besitzer in der
Vergangenheit gewechselt haben oder unklar ist, wo im Haus das Asbest
verbaut wurde. Hier können Asbestmessungen in der Luft oder die
Analyse von Materialproben weiterhelfen.
3.) Auf Grund der gesammelten Daten soll dann ein Asbest-Kataster
für den Kanton erstellt werden. Es ist aber schon heute absehbar,
dass er nicht vollständig sein kann, da die 169 Objekte der
Asbest-Liste 1985 - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - erfasst
wurden. Mit unbekannten Asbestfunden ist daher - wie jüngst in einem
Luzerner Warenhaus - immer wieder zu rechnen.
4.) Inwieweit der Kanton Luzern Möglichkeiten hat, bei
asbestbelasteten Häusern einzuschreiten, wird juristisch abgeklärt.
5.) Das GSD setzt sich dafür ein, dass an den Berufschulen das
Thema Asbest behandelt wird. Handwerker sollen noch besser für die
Gefährdung durch Asbest sensibilisiert werden.
6.) Das GSD wird nebst der Bewirtschaftung des Asbest-Katasters
auch grundsätzlich aktiv sein, dies auf Grund der eidg. Gesetzgebung:
Information der Eigentümer (und der betroffenen Personen) über die
Pflichten im Umgang mit asbesthaltigen Produkten inkl. Bauten;
Überwachung der Deklaration von asbesthaltigen Produkten inkl.
Bauten.
7.) Eine Koordination mit anderen Dienststellen des Kantons sowie
externer Stelle wie SUVA und BAG wurde bereits institutionalisiert.
Hilfestellung
Asbest ist erst dann gefährlich, wenn seine Fasern freigesetzt
werden und in die Lunge gelangen. Anhand von einigen Praxisbeispielen
soll die Gefährlichkeit von Asbest erläutert werden:
- Alte Blumenkisten aus Asbestzement:
Ohne Beschädigung keine unmittelbare Gefährdung. Beim Beschädigen
oder mechanischen Bearbeiten (Bohren, Schleifen, etc.) entstehen
gesundheitsgefährdende Asbestfasern.
- Fassaden/Dächer aus Asbestzement (Bsp. Velounterstände, alte
"Eternitdächer"):
Ohne Beschädigung keine unmittelbare Gefährdung. Beim Beschädigen,
mechanischen Bearbeiten (Bohren, Schleifen, etc.) oder Einsatz von
Hochdruckreinigern entstehen gesundheitsgefährdende Asbestfasern.
- Asbesthaltige Heizkesselisolationen:
Ohne Beschädigung durch Freisetzung von Asbestfasern besteht eine
geringe Gefährdung. Auch bei kleinen und kurzfristigen Arbeiten
können grössere Mengen gesundheitsgefährdende Asbestfasern
freigesetzt werden.
- Asbesthaltige Bodenbeläge (Bsp. aus PVC oder Vinyl):
Ohne Beschädigung keine unmittelbare Gefährdung. Beim Entfernen
oder Beschädigen können grössere Mengen gesundheitsgefährdende
Asbestfasern freigesetzt werden.
- Beschichtungen aus Spritzasbest (Bsp. Brandschutzverkleidungen
von Stahlträgern, Deckenisolationen):
Ohne Beschädigung durch Freisetzung von Asbestfasern besteht eine
geringe Gefährdung. Auch bei kleinen und kurzfristigen Arbeiten
können grössere Mengen gesundheitsgefährdende Asbestfasern
freigesetzt werden.
- Weitere Beispiele im Internet unter www.suva.ch/asbest
Bei Asbestverdacht - wie weiter?
Wenn Verdacht auf asbesthaltiges Material besteht und dies bei der
vorgesehenen Bearbeitung oder Nutzung eine Gefährdung darstellt, ist
eine Untersuchung des Materials zu empfehlen. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass eine Probenentnahme Asbestfasern freisetzen
kann.
Eine Liste von Laboratorien, die Asbestanalysen ausführen, findet
man unter http://www.suva.ch/asbest.
Wird asbesthaltiges Material gefunden, muss weiter abgeklärt
werden, ob sich eine Sanierung aufdrängt. Dabei können Luftmessungen
zur Ermittlung der Asbestfaserbelastung hilfreich sein.
Asbest wird die Öffentlichkeit noch lange beschäftigen, da
mögliche notwendige Sanierungen von Häusern Jahre in Anspruch nehmen
werden.
Für Auskünfte steht die Stelle für Chemikalien und Erzeugnisse zur
Verfügung:
Tel. +41/41/228'64'24
E-Mail:  chemikalien@lu.ch.

Kontakt:

Dr. Matthias Mütsch
Kantonsapotheker
Tel. +41/41/228'67'31
E-Mail: kap@lu.ch

Hinweis: Fotos können per Mail unter kap@lu.ch bestellt werden.

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