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Staatskanzlei Luzern

GASK votiert für einheitliches Rechtsverhältnis für Kaderärzte und -ärztinnen

Luzern (ots)

Die grossrätliche Kommission für Gesundheit, Arbeit
und soziale Sicherheit (GASK) hat an ihrer letzten Sitzung der
Botschaft B 89 zum Entwurf einer Änderung des Gesundheitsgesetzes
einstimmig zugestimmt. Die Änderung sieht vor, die privatärztliche
Tätigkeit der Kaderärztinnen und -ärzte unter ein einheitliches
Rechtsverhältnis zu stellen. Dieses hat unter anderem zum Ziel, die
Besoldung von Kaderärzten weniger tarifabhängig, dafür transparenter
und leistungsorientierter zu regeln. Die GASK diskutierte unter dem
Vorsitz von Vize-Präsident Urs Thumm (SP, Emmen) die Botschaft in
Anwesenheit des Gesundheitsdirektors Dr. Markus Dürr, des Direktors
des Kantonsspitals Luzern, Benno Fuchs, sowie PD Dr. Marcus Schwöbel,
Präsident der Organisation Leitender Spitalärzte (OLSA) und Chefarzt
am Kantonsspital Luzern.
Nach geltender Regelung können Kaderärztinnen und -ärzte
beträchtliche Zusatzeinkommen durch die Behandlung von
Privatpatienten erzielen. Die Möglichkeiten dazu sind aber für die in
der Regel fachlich gleichwertig ausgebildeten Kaderärztinnen und -
ärzte sehr unterschiedlich. Die geltende Regelung schafft nach
Meinung der GASK ungerechtfertigte Einkommensunterschiede, verlangt
einen hohen Administrationsaufwand und wird den heutigen und
künftigen Anforderungen an zeitgemässe und nach
betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführte Luzerner Spitäler nicht
gerecht.
Das bisher geltende sogenannt gespaltene Rechtsverhältnis für
Kaderärztinnen mit einem öffentlich-rechtlichen und einem
privatrechtlichen Teil bereitet aber auch für das Haftpflichtrecht,
das Sozialversicherungsrecht, das Steuerecht und in
Beschwerdeverfahren zahlreiche Schwierigkeiten. Zu
Beschwerdeverfahren liegt zudem eine uneinheitliche Rechtssprechung
des Bundesgerichtes vor, die auf die komplexe Rechtssituation aus dem
gespaltenen Rechtsverhältnis zurückzuführen ist.
Das einheitliche Rechtsverhältnis ist auch Voraussetzung für die
Umsetzung der Ziele des Projektes LAOLA (Leistungsorientierte
Anstellungsordnung der Luzerner Ärztinnen und Ärzte), in welchem die
Ärzteschaft direkt vertreten ist. Das Projekt LAOLA liegt auf der
Linie der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK), welche bereits im
Jahr 2002 Empfehlungen zur zukünftigen Ausgestaltung der
Spitalarztabgeltung gemacht und darin den Wechsel zum einheitlichen
Rechtsverhältnis vorgeschlagen hat. Das zukünftige Abgeltungssystem
ist klar gegliedert und beinhaltet einen Grundlohn, Funktionszulagen
und einen variablen Einkommensanteil. Die Projektgruppe sieht vor,
den bisher in der Chefarztverordnung festgelegten pauschalen
jährlichen Grundlohn anzuheben, dagegen den variablen Teil nur noch
zum Teil vom Ausmass der privatärztlichen Tätigkeit abhängig zu
machen. Der variable Teil soll weiterhin Funktionszulagen umfassen
und sich neu auch am Markt, an der Spitalstrategie und den
vereinbarten Zielen, welche im Rahmen von Führu ngsgesprächen
besprochen werden, orientieren. Mit der Anhebung der im Kanton Luzern
schweizweit geringsten Grundbesoldungen ist weiter eine nach Meinung
der GASK erwünschte Verbesserung der Leistungen in der beruflichen
Vorsorge der Kaderärztinnen und -ärzte verbunden.
Die Einführung des einheitlichen Rechtsverhältnisses ist auf 1.
Januar 2006 vorgesehen, idealerweise zusammen mit dem Inkrafttreten
des neuen Gesundheitsgesetzes. Die Mitglieder der GASK zeigten sich
anfänglich vor allem gegenüber einer Gesetzesänderung noch vor der
Beratung des neuen Gesundheitsgesetzes und des neuen Spitalgesetzes
skeptisch. Die Antworten der Departements- und Spitalleitung, welche
die Dringlichkeit aufgrund der unsicheren Rechtsverhältnisse und der
zunehmend schwieriger zu handhabenden Lohnverhandlungen (u.a. als
Folge der unsicheren Tarifentwicklung im Rahmen der national
gesteuerten Tarmed-Kostenneutralität) betonten, fielen aber für die
Kommission überzeugend aus. Für die Kommission war weiter massgebend,
dass mit der Botschaft B 89 die privatärztliche Tätigkeit nicht
eingeschränkt wird. Die Systemänderung vom gespaltenen zum
einheitlichen Rechtsverhältnis sowie die neuen
Anstellungsbedingungen, insbesondere die neuen Entschädigungsmodelle,
sollen insgesamt ohne Mehrkosten für die öffe ntliche Hand umgesetzt
werden, was von der GASK begrüsst wird.
Die Beratung der Botschaft B 89 ist für die Mai-Session des
Grossen Rates vorgesehen.

Kontakt:

Urs Thumm
Tel.: +41/41/445'39'34 (G)
+41/41/260'78'65 (P)
E-Mail: thummur@hispeed.ch

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