Alle Storys
Folgen
Keine Story von Staatskanzlei Luzern mehr verpassen.

Staatskanzlei Luzern

Entscheid für die Spitaltarife 2001 für das KSSW gefällt

Luzern (ots)

Der Bundesrat hat im Mai 2004 die Tarife für die
Allgemeinabteilung an den Kantonalen Spitälern für das Jahr 2001 nach
grosser Verzögerung endlich festgelegt. Nun ist auch der letzte noch
ausstehende Entscheid für das Kantonale Spital Sursee-Wolhusen
gefallen. Auch hier hat der Bundesrat der Beschwerde von santésuisse
Zentralschweiz stattgegeben. Das Gesundheits- und Sozialdepartement
kann allerdings diesen Entscheid, sachlich, zeitlich und politisch
nicht nachvollziehen.
Jedes Jahr müssen Leistungserbringer (Spitäler/Kanton) und die
Versicherer die Tarife für die Allgemeinabteilungen an den
öffentlichen Spitälern neu aushandeln.
Streitpunkt Tarife 2001
Für die Tarife 2001 konnte trotz harter Verhandlungsrunden keine
Einigung erzielt werden. Deshalb musste der Regierungsrat die Tarife
2001 im August 2001 behördlich festlegen. Die gegenüber dem Vorjahr
2000 erhöhten Taxen begründete der Regierungsrat mit dem Anstieg der
anrechenbaren Kosten aufgrund der medizinischen Entwicklung sowie mit
den Bestimmungen des KVG. Das KVG sieht vor, dass die Kantone als
Träger der Spitäler bis 50 Prozent der anfallenden (anrechenbaren)
Kosten verrechnen können, sofern die entsprechenden Voraussetzungen
erfüllt sind: vollständige Kostenrechnung, keine Überkapazitäten,
Wirtschaftlichkeit und Billigkeit. Gegen die Tarife hat der
Krankenversichererverband santésuisse Zentralschweiz Beschwerde
eingereicht.
Der Entscheid des Bundesrates
Mit Entscheid vom 28. April 2004 bzw. 10. Dezember 2004 hat der
Bundesrat endlich entschieden und der Beschwerde von santésuisse
weitgehend stattgegeben. Die Tarife 2001 wurden gemäss Antrag der
Beschwerdeführerin festgelegt.  Der Entscheid des Bundesrates
bedeutet finanzpolitisch für den Kanton Luzern einen herben
Rückschlag. Denn die Differenz zwischen den Taxen des Bundesrates und
jenen des Regierungsrates ergibt rund 12 Millionen Franken pro Jahr,
die der Kanton Luzern jetzt nicht einnimmt (4 Millionen allein für
das KSSW).
Statt 8 Monate 38 Monate gewartet
Das KVG verpflichtet den Bundesrat Tarifentscheide innert maximal
8 Monaten zu fällen. Statt 8 Monate musste der Kanton Luzern 30 bzw.
38 Monate auf den Entscheid warten. Eine Verzögerung solchen
Ausmasses ist nach Auffassung des Gesundheits- und Sozialdepartements
eines Rechtsstaates nicht würdig. Aufgrund einer Intervention der
Gesundheitsdirektoren-Konferenz hat übrigens die
Geschäftsprüfungskommission des Ständerates in einem Bericht die viel
zu langen Fristen des Bundes beim Tariffestsetzungsverfahren
kritisiert.
Politische Wertung
Gar kein Verständnis für den Tarifentscheid hat das Gesundheits-
und Sozialdepartement in gesundheitspolitischer Hinsicht aus drei
Gründen:
Erstens hat der Bundesrat die Kriterien zur Berechnung des
Kostenanteils (gemäss KVG bis 50 Prozent) aus politischen Gründen
einmal mehr zulasten der Kantone bewertet. Aufgrund des
Tarifentscheides des Bundesrates und der zeitlichen Verzögerung liegt
jetzt der Kostendeckungsgrad für die Luzerner Spitäler in der
Grundversicherung unter 45 Prozent. Die jährlich fehlenden Einnahmen
(rund 12 Millionen) erhöhen den Druck auf die Budgets der Spitäler
massiv.
Zweitens beruft sich der Bundesrat beim Tariffestsetzungverfahren
ohne nach links und rechts zu schauen, auf seine bisherige Praxis,
die den umstrittenen Empfehlungen des Eidgenössischen
Preisüberwachers entsprechen. Dies obwohl dem Bundesrat bekannt ist,
dass die Praxis von verschiedenen Kantonen und der Schweizerischen
Gesundheitsdirektoren-Konferenz stark kritisiert wird. Nicht
berücksichtigt bleiben die nachweisbar tiefen Spital- und
Gesundheitskosten des Kantons Luzern im schweizweiten Vergleich. Dem
Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern wurde die lange
Dauer bis zum Entscheid immer wieder damit begründet, dass die Praxis
zur Tariffestlegung geändert werde. Mit Befremden muss nun Luzern zur
Kenntnis nehmen, dass sich daran selbst nach 38 Monaten nichts
geändert und der in Aussicht gestellte Paradigmenwechsel nicht
stattgefunden hat.
Drittens erwartet das Gesundheits- und Sozialdepartement im
Einklang mit der Gesundheitsdirektoren-Konferenz, dass künftig die
politische Gewichtung nur durch den Bundesrat und nicht bereits
während des verwaltungstechnischen Verfahrens vorgenommen wird.
Wie geht es weiter?
Durch die Auseinandersetzung zwischen Kanton und santésuisse
befanden sich die Spitäler bei den Tarifen seit 2001 sozusagen im
luftleeren Raum, weil kein rechtsverbindlicher Entscheid vorlag. Im
Sinne einer vorsichtigen Politik und um nicht Gefahr zu laufen, bei
einem für den Kanton negativen Bundesratsentscheid Gelder
zurückzahlen zu müssen, hat der Regierungsrat mit Verordnung vom 12.
Dezember 2000 die für das Jahr 2001 effektiv zu verrechnenden Tarife
bewusst reduziert angesetzt und in der Verordnung beim Vorliegen des
rechtskräftigen Entscheides ein entsprechendes Nachforderungsrecht
festgeschrieben. Die Modalitäten der Aufarbeitung
(Nach-/Rückforderungen) des Bundesratsentscheides  wurden bereits im
Sommer mit den Krankenversicherern bereinigt. In der Zwischenzeit
sind die Nachverhandlungen 2002 abgeschlossen. Für 2003 und 2004
konnten sich die Partner (Kanton und santésuisse) bereits auf Tarife
einigen. Für 2005 konnte ebenfalls eine Einigung erzielt werden, das
Genehmigungsverfahren ist eingeleitet.
Tarife 2001 auf einen Blick
Tarif Tagespauschale    Tarif Tagespauschale
                            Regierungsrat             Bundesrat
Kantonsspital Luzern            430.-                    392.-
Psychiatrie Luzern Stadt        244.-                    218.-
Kant. Spital Sursee-Wolhusen    387.-                    316.-
Pychiatrie Luzern-Landschaft    206.-                    173.-
Luzerner Höhenklinik Montana    192.-                    170.-
Die effektiven Betriebskosten liegen je nach Grösse des Spitals sogar
weit über Fr. 1000.- pro Tag und Patient.

Kontakt:

Regierungsrat Dr. Markus Dürr
Vorsteher Gesundheits- und Sozialdepartement,
Tel. +41/(0)41/228'60'81
Mobile +41/(0)79/506'68'61

Ueli Egli, Spitaldirektor
Kantonales Spital Sursee-Wolhusen
Tel. +41/(0)41/926'40'01

Weitere Storys: Staatskanzlei Luzern
Weitere Storys: Staatskanzlei Luzern
  • 14.12.2004 – 14:18

    Martin Peter wird Chefarzt der Inneren Medizin am Kantonalen Spital Sursee-Wolhusen in Wolhusen

    Luzern (ots) - Der Luzerner Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 14. Dezember 2004 den Internisten und Herzspezialisten Dr. med. Martin Peter, von Wolhusen, bisher Co-Chefarzt am Kantonalen Spital Sursee-Wolhusen (KSSW) in Wolhusen, zum neuen Chefarzt der Inneren Medizin am KSSW in Wolhusen gewählt. Er übernimmt diese Funktion von Dr. med. Rolf Gräni am 1. ...

  • 09.12.2004 – 16:47

    50 Stunden-Woche für Assistenzärzte

    Luzern (ots) - Der Regierungsrat hat auf Antrag des Gesundheits- und Sozialdepartementes eine neue Assistenzärzteverordnung erlassen und eine Änderung der Spitalfachärzteverordnung beschlossen. Die Anstellungsbedingungen der Assistenzärztinnen und -ärzte mussten geändert werden, weil sie aufgrund von Bundesrecht ab dem 1. Januar 2005 dem Arbeitsgesetz unterstellt sind. Demnach gilt unter anderem, dass der ...