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Staatskanzlei Luzern

Individuelle Prämienverbilligung 2004

Luzern (ots)

Für die Berechnung der individuellen
Prämienverbilligung muss der Regierungsrat jährlich die massgebende
Einkommensgrenze festlegen. Dabei spielen die vorhandenen Mittel und
die Prämienhöhe die zentrale  Entscheidsgrundlage. Im Jahr 2003 ging
der Regierungsrat von einem Gesamtaufwand von 130 Millionen Franken
aus. Für das nächste Jahr will er rund 141 Millionen Franken
bereitstellen. Zusammen mit diesem Entscheid hat der Regierungsrat
auch die Einkommensgrenze für die Prämienverbilligung neu festgelegt.
Auf Grund der Entwicklung der Gesundheitskosten und der damit
verbundenen Krankenkassenprämien reichen die von der Regierung für
nächstes Jahr vorgesehenen rund 141 Millionen Franken nicht aus, um
die Einkommensgrenze für die Anspruchsberechtigung auf
Prämienverbilligung auf dem Niveau der letzten vier Jahre von 8,5
Prozent zu belassen. Vielmehr ist eine Erhöhung auf 9,5 Prozent
unumgänglich geworden. Würde die Grenze bei 8,5 Prozent belassen,
müssten knapp 160 Millionen Franken bereitgestellt werden können und
selbst für eine Grenze von 9 Prozent bräuchte es noch rund 150
Millionen Franken. In Anbetracht der permanenten Forderungen nach
Steuersenkung und des daraus resultierenden Spardrucks sind solche
Steigerungen aber nicht finanzierbar. Dies trifft für die Gemeinden
noch mehr zu als für den Kanton, tragen diese doch einen rund dreimal
höheren Kostenanteil als der Kanton.
Für 2004 kommt noch neu hinzu, dass der Kanton erstmals
verbindlich in drei Regionen mit unterschiedlichen Richtprämien
abrechnet, die vom Bund festgelegt wurden.
Gemäss KVG ist die Prämienverbilligung bestimmt für Personen in
bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Der Regierungsrat
rechnet damit, dass im nächsten Jahr rund 37 Prozent der Bevölkerung
in den Genuss von Prämienverbilligung kommen werden.
Bezugsberechtigt für Prämienverbilligungsbeiträge sind
grundsätzlich Personen, die am 1. Januar 2004 ihren Wohnsitz im
Kanton Luzern haben und bei denen die Kosten für die Prämien der
obligatorischen Krankenversicherung höher sind als 9,5 Prozent des
steuerbaren Einkommens zuzüglich 10 Prozent des steuerbaren
Vermögens. Ab Januar 2004 können die Gesuche um Prämienverbilligung
bei der AHV-Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde auf einem dort
erhältlichen Formular eingereicht werden. Letzter Eingabetermin ist
der 30. April 2004.

Kontakt:

Daniel Wicki, Leiter Abt. Gesundheitswesen und Soziales
Tel. +41//41/228'60'80
E-Mail: Daniel.Wicki@lu.ch

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