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Staatskanzlei Luzern

Grossratswahlen: Listennummer und Parteiname müssen sichtbar sein?

Luzern (ots)

Die Handhabung der Wahlunterlagen für die
Grossratswahl vom 6. April 2003 scheint einigen Luzernerinnen und
Luzerner Probleme aufzugeben. Vor allem das neue Bündelsystem mit dem
Leimkopf schafft hin und wieder Unsicherheit beim Abreissen einer
einzelnen Liste.
Wenn die Blätter vor der gewünschten Liste nicht entfernt werden,
d.h. eine einzelne Liste einfach aus dem Bündel herausgezogen wird,
kann der obere Rand einer Liste abgerissen werden.
Die Verantwortlichen des Kantons geben diesbezüglich jedoch
Entwarnung: Denn auch angerissene Listenblätter sind gültig, wenn auf
ihnen Listennummer und Parteiname noch sichtbar sind. Zudem können
Listenbündel oder einzelne unbrauchbar gewordene Listenblätter auf
den Kanzlei der Einwohnergemeinde wieder beschafft werden.

Kontakt:

Judith Lauber
Leiterin Amt für Gemeinden
Tel. +41/41/228'64'84

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