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Staatskanzlei Luzern

Neue Pensionsordnung für die Mitglieder des Regierungsrates, die Oberrichter/innen und Verwaltungsrichter/innen und den Staatsschreiber

Luzern (ots)

Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat die
Botschaft zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses über die
Pensionsordnung der obersten Verwaltungs- und Gerichtsbehörden sowie
des Staatsschreibers. Damit wird die heutige Ruhegehaltsordnung
abgelöst. Für den Kanton resultieren wesentliche Kosteneinsparungen.
Die heute geltende Magistratenpensionsordnung stammt aus dem Jahr
1970 und ist eine sogenannte Ruhegehaltsordnung (keine Versicherung).
Der Kanton leistet den Magistratspersonen lebenslängliche
Lohnfortzahlungen.
Mit der neuen Magistratenpensionsordnung (MPO) wird das
Vorsorgesystem für Magistratspersonen des Kantons Luzern weitgehend
ins bundesrechtliche System der beruflichen Vorsorge eingefügt. Das
ist der Hauptgrund für die Revision.
Die wichtigsten Neuerungen: Regierungsrätinnen und Regierungsräte,
Richterinnen und Richter von Obergericht und Verwaltungsgericht sowie
der Staatsschreiber sind künftig bei der Luzerner Pensionskasse
(LUPK) versichert (Alter, Invalidität, Tod). Sie werden in dieser
Hinsicht den Staatsangestellten gleichgestellt. Der Kanton übernimmt
künftig nur noch Sonderleistungen bei unverschuldeter Nichtwiederwahl
oder Nichtnominierung. Er ermöglicht den Mitgliedern des
Regierungsrates wie bisher zusätzlich den vorzeitigen Altersrücktritt
(bei Vollendung des 55. Altersjahrs und mindestens 12 Amtsjahren oder
bei Vollendung des 60. Altersjahrs und mindestens 8 Amtsjahren).
Tiefere Leistungen, tiefere Kosten
Die Leistungen für die Magistratspersonen werden künftig deutlich
geringer sein. Im Gegenzug werden die Freizügigkeitsleistungen höher
sein, weil bei der Pensionskasse ein Altersguthaben angespart wird.
Hierzu einige Zahlen: Heute erhalten die Magistratspersonen bei
Nichtnominierung, Nichtwiederwahl oder bei vorzeitigem
Altersrücktritt folgende Leistungen pro Jahr (Stand 2003): Ein
Regierungsmitglied 155'000 Franken, ein Mitglied eines obersten
kantonalen Gerichts rund 139'500 Franken und der/die
Staatsschreiber/in rund 142'000 Franken.
Die Zahlen nach neuem Recht (Stand 2003): Rund 129'000 Franken für
ein Regierungsmitglied, 114'000 Franken für eine/n Richter/in und
116'500 Franken für den/die Staatsschreiber/in. Für die Mitglieder
der obersten kantonalen Gerichte sowie den Staatsschreiber sind
künftig bei vorzeitigem Altersrücktritt keine Sonderleistungen mehr
vorgesehen. Sie werden in diesem Fall die entsprechend gekürzte
Altersrente der LUPK erhalten.
Die Neuregelung ist für die Staatskasse nach einer Übergangszeit
vorteilhaft: Die Kosten werden deutlich reduziert.
Übergangsregelung für heute im Amt stehende Magistratspersonen
Jene Regierungsmitglieder und Oberrichter/innen bzw.
Verwaltungsrichter/innen, die heute im Amt stehen, haben ihre
Tätigkeit unter der heute geltenden MPO aufgenommen. Nach dem
Grundsatz von Treu und Glauben können solch einschneidende
Veränderungen nicht ohne Übergangsregelung eingeführt werden. Das
heisst: Die Berechnungsbasis für die künftige Rente ist der heutige
Lohn. Lohnsteigerungen wirken sich nicht mehr auf die künftige Rente
aus. So werden die Renten im Laufe der Jahre dem neuen
Leistungsniveau angepasst.
Pensionierte Magistratspersonen
Von der Neuregelung sind bereits pensionierte Magistratspersonen
grundsätzlich nicht betroffen. Die neue MPO sieht indes vor, dass
analog der Regelung bei der LUPK der Anspruch auf den automatischen
Teuerungsausgleich abgeschafft wird; Staatspersonal und
Magistratspersonen werden in dieser Beziehung gleich behandelt.
SPK stimmt im Grundsatz zu
Der Regierungsrat hat - weil die obersten Behörden von diesem
Erlass selbst in erheblichem Mass betroffen sind - einen ersten
Entwurf der neuen MPO in einem Konsultativverfahren der
Staatspolitischen Kommission (SPK) des Grossen Rates unterbreitet.
Die SPK stimmte der Neuregelung im Grundsatz zu. Die Kommission wird
den definitiven Entwurf der neuen MPO an ihrer nächsten ordentlichen
Sitzung beraten.
Die neue MPO soll in der März-Session des Grossen Rates behandelt
werden und auf den 1. Juli 2003 in Kraft treten.

Kontakt:

Finanzdirektor Kurt Meyer
Freitag, 21. Februar 2003, von 13.00 bis 14.30 Uhr
Tel. +41/41/228'55'41
mailto:kurt.meyer@lu.ch

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