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Staatskanzlei Luzern

Kanton Luzern erhält modernes, flexibles Besoldungssystem

Luzern (ots)

Kanton Luzern erhält modernes, flexibles Besoldungssystem
Der Regierungsrat will das Besoldungssystem für das
Staatspersonal modernisieren. Er legt dem Grossen Rat eine Botschaft
zum Entwurf einer neuen Besoldungsordnung vor.
Ziel der Revision ist ein modernes, flexibles und einfach
anwendbares Besoldungssystem. Insbesondere soll eine flexiblere
Reaktion auf Veränderungen im Arbeitsmarkt möglich werden. Auch die
Vereinbarkeit mit der Wirkungsorientierten Verwaltung (WOV) und eine
bessere Berücksichtigung konstanter und aussergewöhnlicher Leistungen
sind wichtige Stichworte.
Damit diese Modernisierungen umgesetzt werden können, muss die vor
10 Jahren geschaffene, verschiedentlich teilrevidierte
Besoldungsordnung in einigen Punkten angepasst werden: Die Zahl der
Lohnklassen wird von bisher 28 auf 18 reduziert. Das
Besoldungsspektrum, also die Minimal- und Maximallöhne, wird
ebenfalls angepasst. Massstab hierfür ist der Arbeitsmarkt,
insbesondere aber auch der Quervergleich mit anderen Kantonen. Auch
die politische Forderung nach einem Mindestlohn von 3000 Franken
netto bei Erfüllen der Minimalanforderungen wird berücksichtigt. Der
neue Besoldungsrahmen sieht ein Minimum von 44'000 Franken (bei
Erfüllen der Minimalanforderungen) und ein Maximum von 210'000
Franken brutto vor. Diese Beträge liegen im interkantonalen
Quervergleich im mittleren Bereich.
Die Einführung des neuen Besoldungssystems bedeutet an sich keine
Veränderung der Löhne und verursacht damit auch keine zusätzlichen
Kosten. Einzig in vereinzelten Bereichen, wo Veränderungen in den
letzten Jahren zu Neuumschreibungen von Funk-tionen führen, werden
Anpassungen vorgenommen. Diese Anpassungen müssen sich im Rahmen der
regierungsrätlichen Vorgaben für die generellen und individuellen
Besoldungsanpassungen halten.
Die Gehälter der Magistraten sind in einer eigenen
Besoldungsordnung festgelegt und in Prozentsätzen der obersten
Staatspersonal-Gehälter festgesetzt: Regierungsräte 120 Prozent,
Mitglieder Obergericht und Verwaltungsgericht 107 Prozent und
Staatsschreiber 109 Prozent. Die Besoldungsordnung für die
Magistratspersonen wird nicht geändert. Die Gehälter der Magistraten
werden schrittweise an die jeweiligen Prozentsätze der Referenzgrösse
angepasst. Dieses Maximum der obersten Staatspersonal-Lohnklasse soll
im Jahr des Inkrafttretens der Besoldungsordnung auf 200'000 Franken,
im folgenden auf 205'000 Franken und im dritten Jahr auf 210'000
Franken festgelegt werden.
Die Regierung beabsichtigt, das gesamte Personalrecht des Kantons
per 1. Januar 2003 zu überarbeiten. Das neue Personalgesetz hat der
Grosse Rat bereits verabschie-det. Die Personalverordnung ist zurzeit
in Vernehmlassung. Die Details des Besoldungssystems (wie konkrete
Einstufung der Angestellten in den Lohnklassen) werden in der
Besoldungsverordnung geregelt, die vom Regierungsrat erlassen wird.

Kontakt:

Dr. Franz Dommann
Personalchef Kanton Luzern
Tel. +41/41/228'55'51

Der Personalchef ist am Mittwoch 24. April wie folgt erreichbar:
10.00 bis 12.00 und 16.30 bis 17.30.

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