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Staatskanzlei Luzern

Kein Insider-Handel mit Eichhof Aktien

Luzern (ots)

Die Strafuntersuchung wegen Verdachts auf
Insidergeschäfte mit Aktien der Eichhof Holding AG im Zusammenhang
mit dem geplanten Börsengang der Datacolor wird eingestellt.
Am 7. Juli 2000 gab die Eichhof Holding AG bekannt, die Datacolor,
eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Eichhof im Bereich
Farbmetrik, an die Börse zu bringen. Am 9. August 2000 teilte sie
mit, dass der Börsengang bis auf weiteres verschoben wird. Nachdem am
27. Juli 2000 die Eichhof ein grösseres Paket eigener Aktien verkauft
hatte, wurde in der Presse der Verdacht auf mögliche Insiderdelikte
laut. Gestützt auf eine interne Untersuchung der Börsenaufsicht wurde
im Januar 2001 durch das Kantonale Untersuchungsrichteramt Luzern,
Abteilung Wirtschaftsdelikte, eine Strafuntersuchung wegen Verdachts
des Ausnützens der Kenntnis einer vertraulichen Tatsache eingeleitet.
Die Strafuntersuchung ist abgeschlossen und das Verfahren wurde
eingestellt. Die Untersuchung hat ergeben, dass zum Zeitpunkt der
Veräusserung des Aktienpaketes am 27. Juli 2000 weder der
Verwaltungsrat der Eichhof noch deren Geschäftsleitung Kenntnis von
einer möglichen Verschiebung des Börsengangs hatten.
Die fraglichen Aktien wurden durch die externe Vermögensverwaltung
der Eichhof verkauft. Der Verkauf stand in keinem Zusammenhang mit
dem Börsengang der Datacolor.
Die mit dem Börsengang beauftragte Deutsche Bank hat gegenüber der
Eichhof Holding AG erstmals am 2. August 2000 zur Diskussion
gestellt, den Börsengang auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Die
Verschiebung wurde von der Eichhof Holding AG am 9. August 2000
öffentlich bekannt gegeben. Die effektiven Gründe für die
Verschiebung waren weder der Deutschen Bank noch der Eichhof vor der
Veräusserung des Aktienpaketes am 27. Juli 2000 bekannt. Zu diesem
Zeitpunkt war Eichhof vom Zustandekommen des bevorstehenden
Börsenganges der Datacolor nach wie vor überzeugt.
Nach einer aufwändigen Strafuntersuchung ist festzuhalten, dass
das Verfahren eingestellt wird, weil tatsächlich kein Insidergeschäft
getätigt worden ist. Der Entscheid wurde von der Staatsanwaltschaft
des Kantons Luzern visiert und ist somit rechtskräftig.
Kantonales Untersuchungsrichteramt, Abteilung Wirtschaftsdelikte,
   Der Kantonale Untersuchungsrichter Max Gauglitz

Kontakt:

Max Gauglitz
Tel. +41/41/318'15'10

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