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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

BUWAL: Die Schweiz will die Konvention gegen das "schmutzige Dutzend" ratifizieren

Bern (ots)

Die UNO-Konvention über persistente organische
Schadstoffe (POPs) will 12 schwer abbaubare, giftige Chemikalien 
weltweit eliminieren und deren Verwendung verbieten. Die Schweiz hat 
die Konvention im Mai 2001 in Stockholm unterzeichnet. Jetzt hat der 
Bundesrat dem Parlament die entsprechende Botschaft zur Genehmigung 
vorgelegt. Genf kandidiert für den Sitz des Sekretariats.
Im Rahmen ihrer Umweltpolitik hat die Schweiz in Etappen 
Herstellung, Verwendung und Handel aller von der POPs-Konvention 
erfassten Substanzen mit Ausnahme vom Pestizide Mirex bereits 
verboten. Ein Totalverbot für Mirex wird mit der Inkraftsetzung des 
Chemikaliengesetzes und der dazugehörenden Verordnungen erlassen. 
Für die Schweiz und die meisten anderen Industrieländer, in denen 
die POPs bereits durch andere Stoffe ersetzt worden sind, zieht die 
Konvention deshalb keine unmittelbare Änderung von Rechtserlassen 
nach sich. Sie hat auch für die Wirtschaft keine direkten Folgen.
Bedeutend für Entwicklungsländer
Die grössten Aufgaben werden den Entwicklungsländern zufallen. Die 
zwölf POPs werden dort zum Teil immer noch verwendet, allen voran 
das in Transformatoren, Kondensatoren und elektrischen Geräten 
eingesetzte PCB. Zudem sind in den Entwicklungsländern auch grosse 
Mengen von POPs gelagert, die entsorgt werden müssen.
Die Konvention bringt klar zum Ausdruck, dass die in den 
Industriestaaten bereits ergriffenen Massnahmen weltweit 
durchgesetzt werden müssen. Mit Ausnahme von DDT sollen alle unter 
die Konvention fallenden Pestizide und Industriechemikalien in naher 
Zukunft nicht mehr produziert und verwendet werden. Das Insektizid 
DDT darf nur noch als Mittel gegen Malaria-Mücken verwendet werden. 
Längerfristig soll aber auch darauf vollständig verzichtet werden.
Die Konvention hat für die Entwicklungsländer erhebliche finanzielle 
Konsequenzen. Kosten verursachen die Verwendung von Ersatzprodukten, 
die sachgerechte Entsorgung von Lagerbeständen und die Umrüstung von 
Industrieanlagen. Sie sichert aber den Entwicklungsländern dafür 
technische Hilfe zu und stellt finanzielle Mittel im Rahmen des 
Globalen Umweltfonds (GEF) in Aussicht.
Kandidatur der Schweiz für das Sekretariat der Konvention
Die Konvention über POPs ergänzt die bereits bestehenden weltweiten 
Bestimmungen über chemische Stoffe, insbesondere die Konvention über 
den internationalen Handel mit bestimmten gefährlichen Chemikalien 
und Pestiziden (PIC-Konvention) und das Übereinkommen über die 
grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle (Basler 
Konvention).
Alle drei Übereinkommen wurden unter der Schirmherrschaft des 
Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) erarbeitet, welches 
seinen europäischen Sitz im Internationalen Haus der Umwelt in Genf 
hat. Das Sekretariat der Basler Konvention sowie das provisorische 
Sekretariat der PIC-Konvention befinden sich ebenfalls in Genf.
Die Schweiz ist Kandidatin für den permanenten Sekretariatssitz der 
POPs Konvention. Sie will damit die Möglichkeit bieten, die 
wichtigsten internationalen Instanzen auf dem Gebiet der chemischen 
Stoffe in Genf zu vereinen. Über den Sitz des Sekretariats wird an 
der ersten Konferenz der Vertragsparteien spätestens ein Jahr nach 
Inkrafttreten der Konvention entschieden.
Bern, 16. Oktober 2002
UVEK      Eidgenössisches Departement für Umwelt,
Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte: 
Georg Karlaganis, Chef der Abteilung Stoffe, Boden, Biotechnologie, 
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 079 415 99 62
Andreas Weber, Chef der Sektion umweltgefährdende Stoffe, Bundesamt 
für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 68 59
Beilagen:
Botschaft zum Stockholmer Übereinkommen über persistente organische 
Schadstoffe
Bundesbeschluss zum Stockholmer Übereinkommen über persistente 
organische Schadstoffe
Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe
Siehe auch: http://www.umwelt-schweiz.ch
Internet: Website des Umweltprogramms der Vereinten Nationen zum 
Thema POPs: http://irptc.unep.ch/pops/default.html Das "schmutzige 
Dutzend" Die POPs sind kaum abbaubar und reichern sich im Fettgewebe 
von Tier und Mensch an. Einige dieser Stoffe sind Krebs erregend, 
lösen Allergien aus, schädigen das Nervensystem oder zeigen 
hormonaktive Wirkungen. Bereits eine geringe chronische Belastung 
kann sich negativ auf Fortpflanzung und Immunsystem auswirken. Da 
sich die POPs auch in der Muttermilch anreichern, stellen sie für 
Kinder eine besondere Gefahr dar.
Die POPs werden über weite Strecken in der Atmosphäre transportiert 
und gelangen beispielsweise in der Arktis wieder auf die 
Erdoberfläche. In der Muttermilch von Inuit-Frauen, die sich 
mehrheitlich von Fisch und Fleisch ernähren, wurde eine zehnmal 
höhere Konzentration an POPs festgestellt als bei anderen 
Kanadierinnen.
Der Umgang mit folgenden zwölf persistenten organischen Schadstoffe 
(POPs) wird im Rahmen der UNEP-Konvention geregelt:
  • Pestizide: Aldrin, Chlordan, DDT, Dieldrin, Endrin, Heptachlor, Mirex und Toxaphen. Mit Ausnahme von DDT, welches lokal zur Malariabekämpfung weiterhin eingesetzt werden darf, sollen diese Stoffe nach Ablauf individueller Übergangsfristen nicht mehr verwendet und produziert werden. Allerdings müssen umfangreiche Lagerbestände entsorgt werden.
  • Industriechemikalien: PCBs und Hexachlorbenzol dürfen nicht mehr hergestellt werden. PCBhaltige Transformatoren und Kondensatoren sollen gemäss den Bestimmungen der Konvention längerfristig ausser Betrieb genommen und entsorgt werden. PCBs im Umfang von mehreren hunderttausend Tonnen müssen entsorgt werden.
  • Verbrennungs- und Nebenprodukte: Hexachlorbenzol, chlorierte Dioxine und Furane. Die Konvention schreibt die Einführung technischer Massnahmen vor, um die Emissionen so weit als möglich zu reduzieren. Diese entstehen insbesondere bei der Verbrennung von Haushalt- und Industrieabfällen.

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