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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

BUWAL: Verbandsbeschwerderecht für Verein Alpen-Initiative

Bern (ots)

Die Alpen-Initiative soll als 30. Vereinigung in
das 
Verzeichnis der beschwerde-berechtigten Organisationen aufgenommen 
werden. Bundesrat Leuenberger hat die entsprechende 
Verordnungsänderung in die Vernehmlassung geschickt.
Die Alpen-Initiative, gegründet am 25. Februar 1989, hat den 
Bundesrat um die Erteilung des Verbandsbeschwerderechts ersucht. 
Nach Ansicht des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, 
Energie, Kommunikation UVEK erfüllt sie die Voraussetzungen dazu. 
Eine Organisation erhält das Verbandsbeschwerderecht nach USG 
(Bundesgesetz über den Umweltschutz) und NHG (Bundesgesetz über den 
Natur- und Heimatschutz) unter der Voraussetzung, dass es sich um 
eine ideelle Vereinigung handelt, die seit mehr als zehn Jahren 
besteht und die gesamtschweizerisch im Umweltschutz bzw. Natur- und 
Heimatschutz tätig ist.
Damit die Alpen-Initiative als 30. Organisation in das 
Verzeichnis 
der beschwerdeberechtigten Organisationen aufgenommen werden kann, 
muss eine Verordnung geändert werden, diejenige über die Bezeichnung 
der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und 
Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen (VBO). 
Bundesrat Leuenberger hat die entsprechende Verordnungsänderung in 
die Vernehmlassung geschickt; diese dauert bis Ende September. Die 
Alpen-Initiative ist Initiantin des Verfassungsartikels zum Schutz 
der Alpen vor den negativen Auswirkungen des Transitverkehrs und 
befasst sich nun mit der Umsetzung des Verfassungsauftrages.
Bern, 20. August 2002
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: 
Reinhard Zweidler, Abteilung Recht, Chef Rechtsdienst 3, 
031 322 93 53
Beilagen: 
Erläuternder Bericht zur Änderung der Verordnung vom 27. Juni 1990 
über die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des 
Natur-und Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen (VBO)
Änderung der VBO

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