Alle Storys
Folgen
Keine Story von Bundesamt für Landwirtschaft mehr verpassen.

Bundesamt für Landwirtschaft

Schweiz und Europäische Union: ein einziger Pflanzenpass

(ots)

In Zukunft wird für den Zutritt zu den schweizerischen und europäischen Märkten nur noch ein einziges Dokument, der Pflanzenpass, benötigt. Der gemischte Ausschuss für das Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen hat am 8. März 2004 die Gleichwertigkeit der Pflanzenschutzmassnahmen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) anerkannt. Das erwähnte Abkommen tritt am 1. April 2004 in Kraft und erleichtert den Handel mit Pflanzen. Es fördert auch die Zusammenarbeit der verschiedenen Stellen, die mit der Bekämpfung der Einfuhr und Verschleppung von Pflanzenkrankheiten und Schädlingen beauftragt sind.

Eingeschleppte neue Pflanzenschädlinge können in der Agrar- und 
Forstproduktion bedeutende wirtschaftliche Schäden zur Folge haben. 
Die Bekämpfung dieser Schadorganismen erfordert häufig den Einsatz 
von Pflanzenschutzmitteln; dadurch können bestehende Programme zur 
restriktiveren Verwendung dieser Substanzen in Frage gestellt 
werden. Der Feuerbrand ist das bekannteste Beispiel für die daraus 
entstehenden Probleme im Pflanzenbau. Unter bestimmten 
Witterungsbedingungen kann dieses Bakterium ganze Kulturen 
zerstören, wie dies im Sommer 2000 in der Ostschweiz der Fall war. 
Auch andere Organismen stellen eine Bedrohung dar, zum Beispiel der 
Maiswurzelbohrer, die Goldgelbe Vergilbung der Rebe oder eine neue 
Art Falscher Mehltau, der zahlreiche Waldpflanzen angreift.
Der Abschluss des Abkommens mit der EU fördert die Zusammenarbeit 
bei der Bekämpfung neuer Pflanzenkrankheiten. Die Schweiz und die EU 
werden neu identische Massnahmen treffen, um die Einschleppung neuer 
Schädlinge aus anderen Kontinenten zu verhindern. Sowohl in der 
Schweiz als auch in der EU werden die Massnahmen so vereinheitlicht, 
dass nur kontrollierte und schädlingsfreie Pflanzen in Verkehr 
gebracht werden dürfen. Anhand des Pflanzenpasses lässt sich prüfen, 
ob diese Pflanzen die phytosanitarischen Anforderungen erfüllen. 
Gegenwärtig ist bei der Ein- oder Ausfuhren von Pflanzen ein 
Pflanzenschutzzeugnis notwendig. Am 1. April wird diese Vorschrift 
für Pflanzen aus der EU und für unsere Exporte in die EU aufgehoben. 
Das unterzeichnete Abkommen sieht vor, dass die Pflanzen eingeführt 
werden dürfen, wenn sie von einem Pflanzenpass gemäss den 
Anforderungen der EU für den Zutritt zum europäischen Markt 
begleitet sind. Ebenso können in der Schweiz erzeugte Pflanzen 
exportiert werden, wenn sie von einem nach den schweizerischen 
Anforderungen ausgestellten Pflanzenpass begleitet sind. Ein 
einziges Dokument wird also den in unserem Land produzierten 
Pflanzen die Märkte in der Schweiz und Europa öffnen. Die 
Anerkennung des Pflanzenpasses bedeutet eine wesentliche 
Erleichterung des Pflanzenhandels zwischen der Schweiz und der EU.
Für weitere Auskünfte:
Olivier Félix, Chef der Abteilung Produktionsmittel, 032 322 25 86
Bundesamt für Landwirtschaft
Presse- und Informationsdienst

Weitere Storys: Bundesamt für Landwirtschaft
Weitere Storys: Bundesamt für Landwirtschaft
  • 08.03.2004 – 08:30

    BTS Programm für Rindvieh: Beitragskürzungen wegen mangelhaftem Liegebereich

    (ots) - Im BTS-Programm für Rindvieh (besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme) hat die Qualität des Liegebereiches einen hohen Stellenwert. Werden bei den meistens unangemeldeten Tierhaltungskontrollen Mängel festgestellt, müssen die Tierhalter mit Kürzungen oder dem Verlust der BTS-Beiträge rechnen. Eine umfassende Information über die ...

  • 19.02.2004 – 08:30

    Brotgetreide: Zollkontingent für die Einfuhr ab 1. April 2004 versteigert (2. Tranche)

    (ots) - Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die Einfuhrrechte für 20'000 Tonnen Brotgetreide (2. Tranche 2004) versteigert. Der durchschnittliche Steigerungspreis betrug 5.50 Franken je 100 Kilogramm Getreide. Im Januar wurden die Rechte für die Einfuhr zum Kontingentszollansatz von 20'000 t Brotgetreide ab 1. April 2004, mit Ausnützung bis 31. ...

  • 19.02.2004 – 08:30

    Anerkannte Bodenanalysemethode im ökologischen Leistungsnachweis

    (ots) - Ab Anbaujahr 2004/2005 müssen für die Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) die Bodenanalysen alle 10 Jahre mit der Ammoniumacetat-EDTA-Methode vorgenommen werden. Für die Düngungsplanung werden für gewisse Böden zusätzlich komplementäre Methoden benötigt. Für den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) müssen Betriebe, die nicht gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV) von der ...