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Bundesamt für Landwirtschaft

Milchkontingente werden um 1,5 Prozent erhöht

Bern (ots)

Der Bundesrat hat heute beschlossen, die Gesamtmenge
der Milchkontingente auf den kommenden 1. Mai 2002 um weitere 1,5
Prozent zu erhöhen. Der Bundesrat trägt damit der insgesamt nach wie
vor guten Absatzlage für Milchprodukte Rechnung und würdigt die
aktuelle Situation auf Seiten der Milchproduktion.
Bereits zu Beginn des noch laufenden Milchjahres 2001/2002 hat der
Bundesrat die Milchkontingente um drei Prozent erhöht. Eine aktuelle
Analyse der Milchproduktion hat nun gezeigt, dass die
Milcheinlieferungen erneut um mehr als zwei Prozent über den
zugeteilten Kontingenten liegen. Es muss demzufolge mit einer
grösseren Überlieferung bis Ende April 2002 gerechnet werden.
Gleichzeitig haben die Milchverwerter dem Bundesrat signalisiert,
dass für das kommende Milchjahr 2002/2003 von einem weiteren
Mehrbedarf an Milch auszugehen sei. In Würdigung dieses Sachverhaltes
hat der Bundesrat entschieden, die Milchkontingente auf den 1. Mai
2002 um insgesamt 1,5 Prozent oder um rund 47'000 Tonnen zu erhöhen.
Die Milchkontingentierungsverordnung wurde entsprechend geändert.
Die Erhöhung wird vollzogen, indem die für das Milchjahr 2001/2002
erstmals gewährte zusätzliche Menge von 3 Prozent des
Grundkontingentes für das Milchjahr 2002/2003 neu auf 4,5 Prozent
festgesetzt wird. Mit diesem Vorgehen ist auch sichergestellt, dass
die Produzentinnen und Produzenten diese zusätzliche Menge nicht
verkaufen oder vermieten können.
Damit können Milchproduzenten und Milchverwerter zu den Ende des
letzten Jahres neu festgelegten Zulagen und Beihilfen nun auch die
Milchmenge für die kommende Periode in die laufenden
Milchkaufsverhandlungen einbeziehen.
Verordnung
Entwurf über die Kontingentierung der Milchproduktion
(Milchkontingentierungsverordnung, MKV)
Änderung vom
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I
   Die Verordnung vom 7. Dezember 1998  über die Kontingentierung der
   Milchproduktion wird wie folgt geändert:
   Art. 10a Abs. 1 erster Satz 1 In jedem Milchjahr darf jede
   Produzentin und jeder Produzent eine zusätzliche Menge Milch im
   Umfang von 4,5 Prozent des Kontingentes, das ihr oder ihm zu
   Beginn des Milchjahres zugeteilt ist, vermarkten. ...
II
   Diese Änderung tritt am 1. Mai 2002 in Kraft.
Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
   Der Bundespräsident: Villiger
   Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Kontakt:

Bundesamt für Landwirtschaft
Hauptabteilung Produktion und Internationales
Andreas Galler
Chef Sektion Milchkontingentierung
Tel. +41/31/322'26'35

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