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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung genehmigt Antrag auf Nachtragskredit für das Liechtensteinische Landesspital

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 11. Juli 2017 einen Bericht und Antrag betreffend eines Nachtragskredits von CHF 2.5 Mio. zur Sicherstellung der Grundversorgung am Liechtensteinischen Landesspital (LLS) genehmigt.

Das Liechtensteinische Landesspital hat nach der Ablehnung des Neubaukredits im Jahre 2011 einen Prozess der strategischen Neuorientierung eingeleitet. Seither konnten wesentliche Fortschritte erzielt werden, insbesondere im Bereich der Qualität. Seit Beginn dieses Jahres ist das Spital jedoch mit einem markanten Einbruch der Fallzahlen konfrontiert. Grund hierfür ist insbesondere, dass die umsatzstärksten Belegärzte im Bereich der Chirurgie eine eigene Privatklinik gegründet haben und daher dem LLS insgesamt weniger Patienten zugewiesen werden. Auch die Zuweisungen für ambulante medizinische Leistungen, insbesondere im Bereich der Radiologie (MRI/CT), sind deutlich zurückgegangen. Der Einbruch der Erträge ist dabei wesentlich höher als budgetiert.

Der im ersten Halbjahr beobachtete Geschäftsverlauf führt ohne Gegenmassnahmen zu einem Liquiditätsproblem. Dieses soll durch einen Nachtragskredit zur Abgeltung der Gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Umfang von CHF 2.5 Mio. für das Jahr 2017 behoben werden. Auch für die beiden folgenden Jahre rechnet das LLS damit, dass der Staatsbeitrag zur Abgeltung der Gemeinwirtschaftlichen Leistungen angehoben werden muss. Dies wird im Rahmen des Landesvoranschlags geschehen. Ab dem Jahr 2020 rechnet das Landesspital wieder mit einem positiven Jahresabschluss.

Zukünftige Entwicklung des Landesspitals

Kurz- und mittelfristig liegt die Priorität bei der Wiederherstellung des Angebots in der Grundversorgung, wie es vor dem Abgang der Belegärzte bestand. Ein Grundversorgungsspital wie das Landesspital soll ein Grundangebot im Bereich der Inneren Medizin und der Chirurgie zur Verfügung stellen, um die einfachen und häufigen Fälle abdecken zu können. In den kommenden Jahren ist eine höhere Nachfrage nach Leistungen in der Akutgeriatrie zu erwarten. Da in diesem Bereich mit längeren Spitalaufenthalten zu rechnen ist, ist ein wohnortnahes Angebot besonders wichtig, auch damit der Besuch durch Ehegatten, Verwandte und Freunde erleichtert wird.

Gleichzeitig ist im Spitalbereich ein Trend zu ambulanten Behandlungen zu beobachten. Der medizinische Fortschritt erlaubt es, immer mehr Spitalleistungen ambulant durchzuführen, also ohne Notwendigkeit eines Aufenthalts über Nacht oder gar über mehrere Tage.

Das Landesspital beabsichtigt daher, entsprechende Angebote im Bereich der Akutgeriatrie und in Bezug auf ambulante Leistungen aufzubauen. Im Gegenzug wird die Bettenkapazität im stationären Bereich verringert.

Weitere strategische Massnahmen geplant - Investitionsprojekt soll gesondert behandelt werden

Das Gebäude des Landesspitals ist mittlerweile fast 40 Jahre alt. In den letzten Jahren wurden bauliche Massnahmen umgesetzt, als wichtigste davon sind die komplette Erneuerung der Operationssäle sowie der Anbau einer Notfallstation zu erwähnen. Die weitere Entwicklung des Angebots sowie der in die Jahre gekommene Bau erfordern in den kommenden Jahren weitere Investitionen. Die Mittel für diese baulichen Massnahmen in einem geschätzten Umfang von rund CHF 10 Mio. sind jedoch nicht Gegenstand des Nachtragskredits. Sie sollen dem Landtag im Herbst dieses Jahres mittels einer separaten Vorlage über einen Verpflichtungskredit zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Das Landesspital ist zuversichtlich, den durch den Weggang von Belegärzten verursachten Ertragseinbruch durch die getroffenen und geplanten Massnahmen kompensieren zu können. Der im Jahr 2012 begonnene Prozess der strategischen Neuausrichtung soll weitergeführt werden, damit die Grundversorgung in Liechtenstein weiterhin gewährleistet ist sowie die 178 Arbeits- und 24 Ausbildungsplätze im Inland erhalten bleiben.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
T +423 236 60 18

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