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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen (CRA-Durchführungsgesetz; CRA-DG) wird dem Landtag vorgelegt

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 30. August 2016 den Bericht und Antrag an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend den Erlass des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen (CRA-Durchführungsgesetz; CRA-DG) und des Gesetzes über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes verabschiedet.

Das CRA-Durchführungsgesetz dient der Umsetzung einiger Bestimmungen der in Liechtenstein direkt anwendbaren Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen. Diese werden grundsätzlich der zentralen Aufsicht der ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) unterstellt. Im Verhältnis zu Ratingagenturen in Liechtenstein kommen der EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) bestimmte Aufsichtsaufgaben zu. Anträge auf Registrierung sind bei der ESA einzubringen.

Das CRA-Durchführungsgesetz bestimmt die FMA als zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009. Der FMA kommen im Hinblick auf Ratingagenturen nur beschränkt - soweit solche an sie von der ESMA delegiert werden - Aufsichtsaufgaben und -befugnisse zu. Die unterstellten Intermediäre sind verpflichtet, Ratings ausschliesslich von im EWR niedergelassenen oder registrierten Ratingagenturen zu verwenden, aber sich nicht automatisch auf solche Ratings zu stützen. Emittenten von strukturierten Finanzinstrumenten haben bestimmte Informationspflichten einzuhalten und im Fall einer Auftragsvergabe mindestens zwei Ratingagenturen zu beauftragen, wovon eines ein KMU sein soll. Das CRA-Durchführungsgesetz enthält ausserdem die nötigen verwaltungsrechtlichen Sanktionsbestimmungen.

Mit dem Erlass des CRA-Durchführungsgesetzes kommt Liechtenstein seinen Pflichten als EWR-Mitglied zur Anwendung von europäischem Finanzmarktrecht nach und schafft die Grundlage für eine mögliche Ansiedelung von Ratingagenturen.

Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Bericht und Anträge) bezogen werden.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Katja Gey, Stabstelle für Internationale Finanzplatzagenden
T +423 236 60 55

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