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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Genetisch veränderte Pflanzen: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zur Abänderung des Organismengesetzes

Vaduz (ots/ikr) -

In ihrer Sitzung vom 30. August hat die Regierung den Bericht und Antrag zur Abänderung des Organismengesetzes zu Handen des Landtags verabschiedet. Die Änderung dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/412 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2015 zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG, die sich derzeit im Übernahmeprozess ins EWR-Abkommen befindet. Sie räumt den Mitgliedstaaten mehr Entscheidungsfreiheit darüber ein, ob sie den Anbau genetisch veränderter Pflanzen auf ihrem Hoheitsgebiet zulassen möchten oder nicht. Gemäss Organismengesetz vom 25. November 2010 ist der Anbau von genetisch veränderten Pflanzen in Liechtenstein grundsätzlich gestattet, der Anbau ist meldepflichtig. Beim Amt für Umwelt als zuständiger Behörde ist seit Inkrafttreten des Organismengesetzes im Jahr 2011 jedoch keine entsprechende Meldung eingegangen.

Neue Möglichkeiten für Beschränkung

Ist ein genetisch veränderter Organismus in der Europäischen Union zugelassen, müssen die Mitgliedstaaten dessen freien Verkehr in ihrem Hoheitsgebiet dulden und die Koexistenz sicherstellen, also das Nebeneinander von biologischem Landbau, von konventioneller gentechnikfreier Landwirtschaft und von Landwirtschaft unter Einsatz von genetisch veränderten Organismen. Die Richtlinie (EU) 2015/412 räumt den Mitgliedstaaten, und durch die Übernahme der Richtlinie ins EWR-Abkommen auch den EWR/EFTA-Staaten, neu die Möglichkeit ein, den Anbau von genetisch veränderten Pflanzen unter bestimmten Voraussetzungen ausschliessen, beschränken oder verbieten zu können. Ein generelles Verbot des Anbaus von genetisch veränderten Organismen ist jedoch nicht möglich.

Schwerpunkt auf Schutz der biologischen Produktion

Die gegenständliche Gesetzesvorlage drückt das agrarpolitische Bekenntnis zu qualitativ hochwertigen und genetisch unveränderten Erntegütern und dem Schutz der biologischen Produktion aus. Die Regierung ist der Ansicht, dass diese konsequente Haltung den bisherigen agrarpolitischen Zielsetzungen entspricht und den hohen Anteil an biologischer Produktion im Land fördert. Eine Stellungnahme zur Vernehmlassungsvorlage haben die Vereinigung Bäuerlicher Organisationen (VBO), der Verein Bioland Liechtenstein, die Liechtensteinische Gesellschaft für Umweltschutz (LGU) sowie die Gemeinde Balzers abgegeben. Die Gemeinden Eschen, Mauren, Triesen, Triesenberg, Schaan und Planken sowie das Landesgericht nahmen die Vernehmlassungsvorlage lediglich zur Kenntnis oder haben auf eine Stellungnahme verzichtet. Alle Vernehmlassungsteilnehmer haben die Anpassung des bestehenden Organismengesetzes an die Richtlinie (EU) 2015/412 begrüsst, die VBO schlug die Aufnahme zusätzlicher Regelungen vor, worauf im Bericht und Antrag näher eingegangen wird.

Kontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Stephan Jäger
T +423 236 67 83

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