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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Die Regierung ändert die Tierschutzverordnung ab

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 19. April 2016 eine Anpassung der am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Tierschutzverordnung genehmigt. Es handelt sich dabei mehrheitlich um Änderungen zur Harmonisierung der liechtensteinischen Tierschutzbestimmungen mit der jüngsten Revision der schweizerischen Tierschutzgesetzgebung.

Im Einzelnen wird genauer bestimmt, wann Lärm, dem ein Tier ausgesetzt ist, als übermässig gilt. Eine andere Bestimmung betrifft eine Präzisierung betreffend die Gehege von Kaninchen, wiederum eine andere eine Liste derjenigen Reptilien, deren Haltung bewilligungspflichtig ist. Für Aquakulturbetriebe wird die Führung einer Tierbestandeskontrolle nach der Tierseuchengesetzgebung vorgeschrieben und bei Tiertransporten eine Erleichterung bezüglich der schriftlichen Dokumentation der Fahrzeit vorgenommen. Andererseits wird die zulässige Dauer von Tiertransporten auf 8 Stunden limitiert sowie die Neuberechnung der Transportdauer nach Unterbrechung geregelt. Ebenso werden die Aufstallungsbedingungen bei Transportunterbrechungen bestimmt. Rein redaktionell erfolgt in Bezug auf die Ausbildungsanforderungen für Angler eine Angleichung an die Fischereiverordnung.

Die Verordnung wird am 1. Juni 2016 in Kraft treten.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Peter Malin, Landestierarzt, Amt für Lebensmittelkontrolle und
Veterinärwesen
T +423 236 73 20

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