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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Abänderung der Verordnung zum Personen- und Gesellschaftsrecht

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 26. Januar 2016 die Verordnung über die Abänderung der Verordnung zum Personen- und Gesellschaftsrecht beschlossen.

Mit der Umsetzung der neuen Rechnungslegungsrichtlinie der EU (Richtlinie 2013/34/EU) wurden die Rechnungslegungsvorschriften in systematischer Hinsicht teilweise neu geordnet und dadurch auch die Lesbarkeit für die betroffenen Unternehmen verbessert. Darüber hinaus konnte der mit der Rechnungslegung verbundene Verwaltungsaufwand von Kleinunternehmen durch Reduktion der Angaben im Anhang zumindest teilweise geschmälert werden. Ausserdem wurde die Befreiung von liechtensteinischen Zwischenholdings mit einer Nicht-EWR-Mitgliedschaft im Personen- und Gesellschaftsrecht neu geregelt, so dass eine Bestimmung in der Verordnung zum Personen- und Gesellschaftsrecht, die diesen Bereich bisher regelte, aufgehoben werden konnte. Aufgrund weiterer Abänderungen des liechtensteinischen Rechnungslegungsrechts mussten auch Verweise in der Verordnung zum Personen- und Gesellschaftsrecht entsprechend angepasst werden.

Die Abänderung der Verordnung zum Personen- und Gesellschaftsrecht tritt am 1. März 2016 in Kraft.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Amt für Justiz
Bernd Hammermann, Leiter
T +423 236 62 00

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