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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Ministerium für Gesellschaft erstellt Merkblatt zur Lohnabrechnung von Erwerbstätigkeiten mit geringen Arbeitspensen

Vaduz (ots/ikr) -

In Liechtenstein sind grundsätzlich sämtliche Arbeitgeber verpflichtet, die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge wie AHV-IV-FAK, ALV, Pensionskasse usw. sowie die Lohnsteuerabzüge abzurechnen und abzuführen. Des weiteren besteht unter Umständen die Pflicht, Unfallversicherung abzuschliessen, die Hälfte der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ("Krankenkassenprämie") zu vergüten sowie eine Krankentaggeldversicherung abzuschliessen. Hierbei gelten verschiedene Voraussetzungen. So müssen beispielsweise die AHV-Beiträge nur bis 64 Jahre gezahlt werden, eine Nichtbetriebsunfallversicherung ist erst ab 8 Stunden Arbeitsleistung pro Woche zwingend abzuschliessen, Pensionskassenbeiträge müssen erst ab CHF 20'880 Jahreseinkommen bezahlt werden usw. Zudem sind mehrere Behörden bzw. Stellen involviert, was für den Bürger einen übermässigen bürokratischen Aufwand verursacht.

Sozialminister Mauro Pedrazzini führt aus: "Wer eine Reinigungsfachkraft oder eine Hilfe für Gartenarbeiten stundenweise angestellt hat, weiss, dass die korrekte Abrechnung der Sozial- und Steuerabgaben nicht ganz einfach ist. Insbesondere bei der Anstellung in einem geringen Arbeitspensum, wie beispielsweise einer Reinigungskraft, die nur einen Tag in der Woche beschäftigt wird, erscheint der Aufwand für eine korrekte Abrechnung verhältnismässig hoch."

Ministerium für Gesellschaft prüft Lösungsansätze

Aufgrund des erkannten Handlungsbedarfs beschäftigt sich das Ministerium für Gesellschaft damit, Lösungsvorschläge und Empfehlungen für eine Vereinfachung des Abrechnungsverfahrens für Arbeitgeber von Erwerbstätigkeiten mit einem geringen Arbeitspensum zu erarbeiten.

Da die Umsetzung solcher Vereinfachungen vertiefte Abklärungen erfordert und nicht von heute auf morgen erfolgen kann, hat das Ministerium für Gesellschaft in einem ersten Schritt ein Merkblatt bzw. Leitfaden erarbeitet, welches Arbeitgebern einen vollständigen Überblick inklusive konkreter Nennung der jeweiligen Ansprechpartner in der Verwaltung bieten soll.

Leitfaden sowie Kurzzusammenfassung betreffend die Lohnabrechnung bei Teilzeitarbeit, bei geringen Löhnen und/oder bei gelegentlichen Erwerbstätigkeiten Das Ministerium für Gesellschaft hat in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen einen Leitfaden betreffend die Lohnabrechnung bei Teilzeitarbeit und/oder bei gelegentlichen Erwerbstätigkeiten ausgearbeitet. Der Leitfaden sowie eine Kurzzusammenfassung (Merkblatt) für das Jahr 2015 kann auf der Homepage des Ministeriums für Gesellschaft im Bereich "Soziales" und unter "downloads" heruntergeladen werden.

Der Leitfaden soll jährlich überprüft und im Bedarfsfall angepasst werden, sodass dem Bürger stets eine aktuelle Version zur Verfügung steht.

Link: www.regierung.li/gesellschaft

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Sandro D'Elia, Generalsekretär
T +423 236 60 10

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