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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Automatischer Informationsaustausch mit den EU-Mitgliedstaaten - Regierung legt Abkommen dem Landtag vor

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat am 1. Oktober 2015 den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend das Änderungsprotokoll zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind verabschiedet.

Das Abkommen sieht einen Informationsaustausch nach dem neuen globalen Standard zum automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Standard) vor. Liechtenstein hat sich auf der Grundlage der Regierungserklärung vom 14. November 2013 zur Annahme und Umsetzung des neuen Standards mit interessierten und geeigneten Staaten bekannt.

Am 29. Juli 2015 wurden mit der Paraphierung des Änderungsprotokolls die Verhandlungen zwischen Liechtenstein und der EU dazu abgeschlossen. Das bisherige Zinsbesteuerungsabkommen wird gemäss dem Änderungsprotokoll zu einem AIA-Abkommen mit der EU nach OECD-Vorgaben umgestaltet und internationalen Standards angepasst. Die Unterzeichnung des Abkommens soll im Verlauf dieses Monats, jedenfalls aber vor seiner Behandlung im Landtag erfolgen.

Das Inkrafttreten des Änderungsprotokolls ist am 1. Januar 2016 vorgesehen. Ein erster automatischer Informationsaustausch soll im Jahr 2017 stattfinden.

Es wurden auch Regelungen vereinbart, die den reibungslosen Übergang vom Zinsbesteuerungsabkommen zum AIA gewährleisten sollen. Die Umsetzung in Liechtenstein erfolgt auf Basis des bereits vorliegenden AIA-Gesetzes. Bei der Amtshilfe auf Anfrage kommt das Steueramtshilfegesetz zur Anwendung.

Das neue Abkommen ist ein wichtiger Meilenstein in der Umsetzung der Finanzplatz- und Steuerstrategie der Regierung. Liechtenstein kommt damit seinem Commitment als sog. Early Adopter nach. Mit dem Abkommen können wesentliche steuerliche Ungleichbehandlungen, welche in einzelnen EU-Mitgliedstaaten gegenüber Liechtenstein aufgrund des fehlenden Informationsaustausches bestehen, beseitigt werden.

Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Bericht und Anträge) bezogen werden.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Katja Gey, Stabsstelle für internationale Finanzplatzagenden
T +423 236 60 55

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