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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Die Regierung erlässt die Sömmerungsverordnung 2014

Vaduz (ots/ikr) -

Prophylaxemassnahmen zur Verhinderung der Tuberkulose-Ansteckung von Alpvieh bilden die wesentlichen Neuerungen der aktuellen Sömmerungsverordnung 2014, welche die Regierung am 25. Februar 2014 beschlossen hat.

Jedes Jahr erlässt die Regierung eine für den Alpsommer des laufenden Jahres geltende Verordnung über die Sömmerung von landwirtschaftlichen Nutztieren, kurz Sömmerungsverordnung. Diese enthält in kompakter und übersichtlicher Form die wesentlichen für die Alpung von landwirtschaftlichen Nutztieren zu beachtenden Bestimmungen. Neu vorgesehen ist in diesem Alpsommer, dass der Alpvogt durch sog. Weide-Hygienemassnahmen einer wechselseitigen Krankheitsübertragung von Weidevieh und Wild vorbeugt. Dazu gehört insbesondere die geeignete Platzierung von Salzlecken und Futtervorlagen. Zudem soll er in Absprache mit dem zuständigen Jagdaufseher den Zutritt von Weidevieh zu Wild-Salzlecken verhindern. Mit diesen Massnahmen soll vorsorglich einer Krankheitsübertragung, insbesondere einer Ansteckung mit Tuberkulose begegnet werden.

Zudem wird im Kapitel mit den Vorschriften für den Grenzweidegang neu geregelt, dass Rinder, die entgegen der Empfehlung des Amtes für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (ALKVW) auf Sömmerungsbetrieben in Vorarlberg gealpt werden, nach der Alpabfahrt einer Verbringungssperre unterstellt und spezifischen Untersuchungen unterworfen werden. Im Weiteren werden die Massnahmen festgelegt, welche bei Verdacht auf oder Nachweis einer Tuberkulose-Infektion getroffen werden. Im Kapitel über die Kostentragung werden schliesslich dem Tierhalter bei Sömmerung seiner Rinder in Vorarlberg sämtliche Kosten überwälzt, welche im Zusammenhang mit den Massnahmen zur Verhinderung einer Tuberkulose-Ausbreitung anfallen. Diese Regelungen unterstützen die Empfehlung des ALKVW, Rinder in diesem Sommer nicht in Vorarlberg zu sömmern.

Die Vereinigung Bäuerlicher Organisationen hat sich im Vorfeld vorbehaltlos für die in der Sömmerungsverordnung verankerten Neuerungen ausgesprochen. Zwischenzeitlich konnten die rund 400 Rinder, die in den vergangenen Jahren jeweils auf Eigenalpen in Vorarlberg gesömmert wurden, auf liecht. Alpen im Inland platziert werden. Die Bewirtschaftung der sechs in Vorarlberg gelegenen Eigenalpen konnte bis zum aktuellen Zeitpunkt mehrheitlich gesichert werden.

Kontakt:

Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Peter Malin, Landestierarzt
T +423 236 73 20

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