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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Auslosung von Aufenthaltsbewilligungen an EWR-Staatsangehörige

Vaduz (ots/ikr) -

In diesem Jahr führt das Ausländer- und Passamt zwei Auslosungsverfahren für Aufenthaltsbewilligungen durch. Für die Teilnahme an der ersten Auslosungsrunde können sich Staatsangehörige eines EWR-Mitgliedstaates bis zum 28. Februar 2014 bewerben.

2014 führt das Ausländer- und Passamt zwei Auslosungsverfahren durch, in denen insgesamt 28 Bewilligungen zum Stellenantritt und 8 Bewilligungen zur erwerbslosen Wohnsitznahme in Liechtenstein erteilt werden. Das Auslosungsverfahren besteht jeweils aus einer Vor- und einer Schlussauslosung. Die erste Vorauslosung findet am 14. März 2014 statt. Bewerbungen müssen bis spätestens 28. Februar 2014 beim Ausländer- und Passamt eingereicht werden.

Teilnahmeberechtigt sind Staatsangehörige eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Aufgrund der andauernden EWR-Verhandlungen gelten Staatsangehörige Kroatiens im Fürstentum Liechtenstein noch nicht als EWR-Staatsangehörige und können deshalb an der Auslosung derzeit nicht teilnehmen. Auch Schweizer Staatsangehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Im Rahmen der Vorauslosung werden 28 erwerbstätige und 8 nicht-erwerbstätige Personen ermittelt, die alle Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen sind: EWR-Staatsangehörigkeit, fristgerechte Einreichung des vollständig ausgefüllten Gesuchsformulars und rechtzeitige Gebühreneinzahlung. Für die rechtzeitige Einreichung der Bewerbung sind das Datum des Poststempels sowie das Valutadatum der Einzahlung bei der Liechtensteinischen Landesbank massgebend. Die Gezogenen haben die Möglichkeit, am 16. Mai 2014 an der Schlussauslosung von 14 Bewilligungen zur Erwerbstätigkeit und 4 Bewilligungen zur erwerbslosen Wohnsitznahme teilzunehmen.

Aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen mit dem EWR muss Liechtenstein die Hälfte der Aufenthaltsbewilligungen in einem Verfahren erteilen, das allen Bewerbern Chancengleichheit gewährt. Liechtenstein stellt dies durch eine Auslosung sicher. Weitere Informationen zum Auslosungsverfahren und die nächsten Termine sind auf der Homepage des Ausländer- und Passamtes abrufbar: www.apa.llv.li

Kontakt:

Ausländer- und Passamt
Thomas Amann, Abteilungsleiter Bewilligungen und Integration
T +423 236 61 45

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