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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zur Abänderung der Strafprozessordnung, des Opferhilfegesetzes und des Datenschutzgesetzes

Vaduz (ots/pafl) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 24. Mai 2011 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung der Strafprozessordnung, des Opferhilfegesetzes und des Datenschutzgesetzes verabschiedet. Mit dieser Vorlage wird die Strafprozessordnung den heutigen Auffassungen und Anforderungen auf dem Gebiet eines effizienten Ermittlungsverfahrens angepasst. Zudem werden die Rechte von Opfern von Straftaten verbessert.

Konkret wird die Stellung des Opfers im strafprozessualen Vorverfahren gestärkt und werden die Mitwirkungs- und Antragsrechte des Beschuldigten sowie des Privatbeteiligten verbessert. Ferner erhalten die Kompetenzen der Landespolizei eine klarere gesetzliche Grundlage. Zudem werden besondere neue Ermittlungsmassnahmen gesetzlich eingeführt. Schliesslich werden bestehende Vorschriften in der Strafprozessordnung sprachlich angepasst bzw. modernisiert.

Weiters wird der Judikatur des Staatsgerichtshofes (StGH 2009/15) Rechnung getragen, indem der Haftgrund der Fluchtgefahr entsprechend angepasst wird. Nach geltender Rechtslage ist es nicht möglich, über einen Beschuldigten mit Wohnsitz im benachbarten Ausland einen Haftbefehl zu erlassen, wenn dieser der Ladung zur Schlussverhandlung vor dem Landgericht keine Folge leistet und daneben auch keine Anstalten zur Flucht trifft.

In Anbetracht der immer enger werdenden Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und der Europäischen Union, vor allem im Bereich "Schengen/Dublin", ist es notwendig, das Datenschutzniveau auch im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen auf denselben Standard zu heben, wie er bislang bereits in anderen Bereichen durch das Datenschutzgesetz gewährleistet ist. "Mit dieser Vorlage wird in Liechtenstein ein weiterer wichtiger Schritt zur Modernisierung des Justizwesens gesetzt", so Justizministerin Aurelia Frick.

Kontakt:

Ressort Justiz
Ivana Ritter
T +423 236 60 85

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